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Coaching-Business nach dem BGH-Urteil: Was die FernUSG-Entscheidung für Coaches mit LLC bedeutet

Der BGH hat das FernUSG auch auf B2B-Coaching angewandt. Was das für ausgewanderte Coaches mit US LLC heißt, wo die Zulassungspflicht greift und was jetzt

Veröffentlicht: 16. September 2025

Im Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen, das durch die Coaching-Branche ging wie ein Kälteeinbruch im Juli: Das Fernunterrichtsschutzgesetz gilt auch für Verträge mit Unternehmern. Ein Online-Coaching ohne die erforderliche Zulassung kann damit schlicht nichtig sein, der Kunde bekommt sein Geld zurück, auch nach Monaten im Programm. Die Details der Entscheidung findest du beim Bundesgerichtshof. Und jetzt die Frage, die uns seither täglich erreicht: Rettet mich meine US LLC davor?

Die kurze, ehrliche Antwort

Nein, nicht automatisch. Die Rechtsform des Anbieters ist nicht der Punkt, auf den es ankommt. Das FernUSG knüpft an den Vertrag und seine Ausrichtung an: Wird entgeltlicher Fernunterricht mit Lernerfolgskontrolle an Teilnehmer in Deutschland vertrieben, stellt sich die Zulassungsfrage, ob der Anbieter nun eine GmbH in München ist oder eine LLC in Wyoming. Wer glaubt, mit einem Registerwechsel deutsches Verbraucherschutzrecht abzustreifen, während er weiter gezielt den deutschen Markt bewirbt, baut sein Geschäft auf Sand.

Was das Gesetz eigentlich verlangt

Das FernUSG stammt aus den Siebzigern und erfasst Fernunterricht: räumlich getrennte Wissensvermittlung, überwiegend asynchron, mit Überwachung des Lernerfolgs. Genau in diese Definition fallen viele moderne Coaching-Programme mit Videokursen, Feedback-Schleifen und Prüfungsaufgaben. Zuständig für die Zulassung ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln. Ohne Zulassung, wo sie nötig wäre, ist der Vertrag nichtig: kein Honoraranspruch, Rückzahlungsrisiko für alles bereits Gezahlte.

Wo die LLC wirklich hilft, und wo nicht

Jetzt die differenzierte Sicht, denn die LLC ist für Coaches keineswegs nutzlos, sie löst nur ein anderes Problem:

Die LLC hilft dir steuerlich und strukturell, wenn du selbst ausgewandert bist oder als Nomade lebst: transparente Besteuerung, US-Konto, Stripe, internationales Auftreten, alles wie im Freelancer-Guide beschrieben.

Die LLC hilft dir nicht gegen deutsches Vertragsrecht, solange du gezielt an Kunden in Deutschland verkaufst. Für diese Verträge bleiben FernUSG, Widerrufsrecht und AGB-Recht Themen, die dein Programm-Design beantworten muss: echte Live-Formate statt reiner Kursbibliothek, saubere Vertragsgestaltung, gegebenenfalls ZFU-Zulassung. Das ist Anwaltsarbeit am Produkt, nicht am Firmensitz.

Interessant wird die Kombination: Ausgewanderter Coach, internationale Zielgruppe, Programme, die bewusst nicht als zulassungspflichtiger Fernunterricht gebaut sind, und darunter eine LLC als steuerlich sauberes Chassis. So herum ergibt das Setup Sinn.

Was du jetzt konkret tun solltest

Erstens: Prüfe dein Programm gegen die FernUSG-Kriterien, am besten mit einem darauf spezialisierten Anwalt. Zweitens: Entscheide, ob du den deutschen Markt weiter aktiv bewirbst oder international neu ausrichtest. Drittens: Wenn dein Wegzug ohnehin geplant ist, bring die Reihenfolge in Ordnung: erst Wohnsitz und Struktur, dann Vertrieb. Für die Struktur-Seite findest du Staat und Preis im Bundesstaaten-Atlas und auf der Kosten-Seite.

Dein nächster Schritt

Wenn dein Coaching-Geschäft international läuft und dein Wohnsitz-Setup steht, bestelle deine LLC direkt. Wenn du zwischen deutschem Markt, Zulassungsfrage und Auswanderung die richtige Reihenfolge suchst, buche ein Beratungsgespräch mit Sebastian: eine Stunde, ehrliches Feedback, 15-Minuten-Garantie.

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Nullsteuer.llc ist ein Serviceangebot der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas.

Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas. Berät seit 2006 Unternehmer, deren Geschäft schneller international wurde als das deutsche Recht.

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Sebastian Sauerborn

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