Es ist die Frage, die in jedem Erstkontakt vorkommt, mal offen, mal zwischen den Zeilen: "Ist das überhaupt legal?" Die Antwort verdient mehr als ein Ja, denn die Frage verwechselt meist zwei völlig verschiedene Dinge: das Werkzeug und seinen Gebrauch.
Das Werkzeug: hundertprozentig legal
Eine LLC ist eine ganz normale Gesellschaftsform des US-Rechts, millionenfach im Einsatz, von der Einpersonen-Beratung bis zur Tochter börsennotierter Konzerne. Als Deutscher, Österreicher oder Schweizer eine US-Gesellschaft zu gründen, ist selbstverständlich erlaubt: Niemand braucht dafür eine Genehmigung, einen US-Wohnsitz oder auch nur ein Visum. Umgekehrt verbietet auch kein deutsches, österreichisches oder schweizerisches Gesetz die Beteiligung an ausländischen Gesellschaften. Wäre es anders, müssten Volkswagen, Nestlé und jeder Mittelständler mit US-Tochter ihre Strukturen abwickeln.
Auch die steuerliche Grundmechanik ist kein Trick, sondern Gesetz: Die transparente LLC zahlt in den USA keine Körperschaftsteuer, ihre Gewinne werden dem Inhaber zugerechnet und dort besteuert, wo er ansässig ist. Diese Regeln stehen im US-Steuerrecht, die IRS dokumentiert sie offen. Nichts daran ist Grauzone.
Der Gebrauch: hier verläuft die echte Grenze
Illegal wird es nie durch die LLC, sondern durch das, was Menschen mit ihr verschweigen. Die Grenze heißt Steuerhinterziehung, und sie ist scharf gezogen:
Legal ist: Du bist sauber ausgewandert, lebst in einem steuergünstigen Land oder als Nomade, und deine LLC-Gewinne werden nach den Regeln deines Wohnsitzstaates behandelt, auch wenn diese Regeln "null Prozent" lauten. Steueroptimierung durch Wohnsitzwahl ist legal, so unbequem mancher Politiker das findet.
Illegal ist: Du wohnst weiter in Deutschland, lässt Einnahmen über eine LLC laufen und erklärst sie zu Hause nicht. Das ist keine clevere Struktur, sondern schlichte Steuerhinterziehung nach § 370 AO, mit Strafrahmen bis zur Freiheitsstrafe. Die LLC macht daran nichts besser, im Gegenteil: Sie hinterlässt Spuren.
Dazwischen liegt ein Feld, das nicht verboten, aber meldepflichtig ist: Wer in Deutschland steuerpflichtig ist und eine Auslandsgesellschaft gründet oder erwirbt, muss das dem Finanzamt nach § 138 Absatz 2 AO anzeigen. Die Meldung ist kein Schuldeingeständnis, sondern Formalie, aber ihr Unterlassen kostet Bußgeld. Und für deutsche Staatsbürger nach dem Wegzug bleibt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht das Kapitel, das man gelesen haben muss.
"Aber die USA melden doch nichts": CRS, FATCA und die Diskretion
Halbwissen-Klassiker Nummer eins: Die USA nehmen am automatischen Informationsaustausch CRS der OECD tatsächlich nicht teil, sie fahren mit FATCA ihr eigenes System. Daraus folgt reale Diskretion, aber Diskretion ist kein Rechtsgrund: Deine Steuerpflicht hängt an deinem Wohnsitz, nicht daran, welche Datenpakete zwischen Behörden fließen. Wer Legalität auf Nichtentdeckung baut, hat die Frage dieses Artikels schon falsch beantwortet. Richtig verstanden ist die US-Diskretion ein Feature für Privatsphäre gegenüber Dritten, Stichwort anonyme Bundesstaaten, nicht ein Versteck vor dem eigenen Finanzamt.
Warum die Frage trotzdem gut ist
Wer fragt "ist das legal?", hat den richtigen Instinkt: Es gibt in diesem Markt Anbieter, die LLCs an Menschen verkaufen, deren Wohnsitz das Modell gar nicht hergibt. Genau deshalb steht auf jeder Seite dieser Website der Hinweis, dass die Nullsteuer LLC nur für Gründer mit passendem Wohnsitz-Setup funktioniert, und genau deshalb sagen wir im Zweifel auch: erst der Wegzug, dann die Gesellschaft. Eine legale Struktur, die du jedem Betriebsprüfer auf den Tisch legen kannst, ist mehr wert als jede vermeintlich schlaue Abkürzung.
Dein nächster Schritt
Wenn dein Wohnsitz-Setup zum Modell passt, ist der Rest Handwerk: Staat wählen, bestellen, gründen lassen. Wenn du unsicher bist, ob dein Setup trägt, GmbH-Anteile, Restwohnung, Familie in Deutschland, buche ein Beratungsgespräch mit Sebastian: eine Stunde, ehrliches Feedback, 15-Minuten-Garantie.
Beratung gefällig?
Nullsteuer.llc ist ein Serviceangebot der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas.
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas. Vertritt seit 2006 eine einfache Linie: Strukturen, die das Licht des Betriebsprüfers nicht scheuen müssen.

