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Die LLC vererben und verschenken: Das Kapitel, das niemand gern plant

Was passiert mit deiner LLC, wenn dir etwas zustößt? Nachfolgeklausel, US-Nachlasssteuer, Schenkung zu Lebzeiten und die deutsche Erbschaftsteuer

Veröffentlicht: 16. Juni 2026

Es ist das Kapitel, das in Erstgesprächen nie vorkommt und in Trauerfällen immer: Was geschieht mit der LLC, wenn ihrem Inhaber etwas zustößt? Die ehrliche Antwort hat zwei Hälften: Ohne Vorbereitung erbt deine Familie ein amerikanisches Rechtsproblem in fremder Sprache. Mit zwei Seiten Vorbereitung erbt sie ein funktionierendes Unternehmen. Dieser Artikel ist die Anleitung für die zweite Variante, inklusive der Steuerfragen auf beiden Seiten des Atlantiks.

Der wichtigste Absatz: die Nachfolgeklausel

Ohne Regelung fällt dein Membership Interest in den Nachlass und damit je nach Konstellation in ein US-Probate-Verfahren: gerichtliche Nachlassabwicklung, amerikanische Anwälte, Monate bis Jahre, in denen niemand rechtssicher über Konten und Verträge verfügt, während Melde-Uhren weiterlaufen. Die Abkürzung ist beschämend einfach: Eine Nachfolgeklausel im Operating Agreement, die bestimmt, wer die Mitgliedschaft übernimmt (Transfer on Death) und wer übergangsweise handeln darf, ergänzt um hinterlegte Vollmachten und eine Dokumentenmappe (Zugänge, Bank, Registered Agent, Entnahme-Stand) am bekannten Ort. Zwei Seiten Papier, die deiner Familie im schlimmsten Moment Wochen amerikanischer Bürokratie ersparen; bei uns gehört die Klausel zum Gründungspaket, die Pflege zur Jahresroutine.

Die US-Steuerseite: Erbschaft und Schenkung sind zwei Welten

Hier wird es fachlich, und hier trennt sich seriöse Beratung von Prospektprosa. Die US-Nachlasssteuer gewährt Ausländern nur 60.000 Dollar Freibetrag auf US-Belegenheitsvermögen, bei Sätzen bis 40 Prozent. Die Millionenfrage lautet also: Ist dein LLC-Anteil US-Belegenheitsvermögen? Die unbequem ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, und die Rechtslage ist weniger gefestigt, als Verkäufer behaupten. Hält deine transparente LLC US-Vermögen, Immobilien voran, besteht das reale Risiko, dass die Behörden hindurchschauen; hält sie ausschließlich Nicht-US-Vermögen und Forderungen aus internationalem Geschäft, ist die Lage entspannter, aber ein Freifahrtschein ist auch das nicht. Planungsantwort für substanzielle US-Vermögen: mehrstufige Strukturen, Versicherungslösungen, rechtzeitige Übertragungen, Terrain von Asset Protection Plus.

Die Schenkung zu Lebzeiten spielt nach freundlicheren US-Regeln: Die amerikanische Schenkungsteuer für Ausländer erfasst im Kern US-belegenes materielles Vermögen, nicht aber immaterielle Rechte, die IRS-Systematik steht hier, und ein LLC-Membership-Interest ist ein immaterielles Recht. Übersetzt: Die geplante Übergabe zu Lebzeiten ist US-seitig regelmäßig der elegantere Weg als der Erbfall, vom Teilanteil an die mitarbeitende Tochter bis zur gestaffelten Übergabe der Holding. Genau deshalb gehört die Nachfolge in die Kategorie Planung, nicht Schicksal.

Die europäische Steuerseite: der lange Arm der Heimat

Und nun der Teil, den US-zentrierte Guides komplett unterschlagen: Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer greift nach dem Weltvermögen, solange Erblasser ODER Erwerber Inländer ist, § 2 ErbStG, und deutsche Staatsbürger gelten sogar noch fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer. Die Wyoming-LLC des ausgewanderten Vaters, vererbt an die Tochter in München, ist ein völlig normaler deutscher Steuerfall, mit Freibeträgen und Sätzen nach deutschem Recht, und die österreichischen und schweizerischen Ordnungen haben ihre eigenen Antworten. Die Nachfolgeplanung einer internationalen Familie ist deshalb immer eine Zwei-Länder-Rechnung: US-Belegenheit auf der einen Seite, Wohnsitz und Pass der Beteiligten auf der anderen, dieselbe Logik, die das ganze Modell regiert, nur auf die nächste Generation gewendet.

Die Kurz-Checkliste

Nachfolgeklausel ins Operating Agreement (heute, nicht irgendwann), Dokumentenmappe hinterlegen, US-Belegenheit des Vermögens ehrlich prüfen (Immobilien ja, internationale Forderungen eher nein, Graubereich dazwischen), Schenkung als Werkzeug erwägen, und die Heimatsteuer der Erben mitrechnen. Fünf Punkte, ein Nachmittag, jahrzehntelange Wirkung.

Dein nächster Schritt

Wenn deine LLC noch keine Nachfolgeklausel trägt: Sprich uns an, das Update ist Routinearbeit. Wenn Familie, US-Immobilien oder größere Vermögen im Spiel sind, buche ein Beratungsgespräch mit Sebastian: eine Stunde, ehrliches Feedback, 15-Minuten-Garantie, und ja, es ist das unbequemste Gespräch dieser Serie und das dankbarste.

Beratung gefällig?

Nullsteuer.llc ist ein Serviceangebot der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas.

Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas. Sieben Kinder, eine Nachfolgeklausel, und die feste Überzeugung, dass Fürsorge auch ein Rechtsdokument sein kann.

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Sebastian Sauerborn

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