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Trading über die US LLC: Aktien, Optionen und die Steuerwahrheit

US-Aktien und Optionen über die LLC handeln: warum Kursgewinne für Non-Residents US-steuerfrei sind, was auf Dividenden anfällt und wo Wohnsitz und § 2

Veröffentlicht: 28. April 2026

Es ist eine der elegantesten Anwendungen des ganzen Modells, und zugleich die mit den meisten Halbwahrheiten im Umlauf: US-Aktien und Optionen über die eigene LLC handeln. Die Wahrheit ist besser als die Gerüchte, aber sie hat drei Etagen, und wer nur die erste kennt, zahlt in der dritten. Vorweg der Pflichtsatz: Dies ist Steuer-Aufklärung, keine Anlageberatung.

Etage eins: die USA, und hier wird es schön

Die Grundregel überrascht selbst erfahrene Anleger: Kursgewinne von Non-Resident Aliens aus US-Wertpapieren sind in den USA regelmäßig steuerfrei. Kein Capital-Gains-Tax auf deine Apple-Gewinne, keine US-Erklärungspflicht allein wegen des Handels, solange du dich nicht 183 Tage oder mehr im Jahr physisch in den USA aufhältst; die Regeln erläutert die IRS in Publication 519. Deine transparente LLC ändert daran nichts zum Schlechten: Sie reicht die Steuerfreiheit an dich durch. Was die USA sehr wohl besteuern, sind Dividenden: 30 Prozent Quellensteuer, mit Abkommen deines Wohnsitzlandes oft 15, die komplette Mechanik samt W-8-Formular kennst du. Wachstums- und Optionsstrategien fahren also nahezu quellensteuerfrei, Dividendenstrategien zahlen den Satz ihrer Wohnsitzwahl.

Warum überhaupt über die LLC handeln?

Wenn die US-Steuerfreiheit auch privat gilt, wozu die Gesellschaft? Vier praktische Gründe: Broker-Zugang und Stabilität (Entity-Konten bei Brokern wie Interactive Brokers sind für Menschen mit exotischem Wohnsitz oft der verlässlichere Weg als Privatdepots, die bei Adresswechseln zicken), Kontinuität beim Umzug (das Depot der LLC bleibt dasselbe, wenn du das Land wechselst), Haftungs- und Vermögensarchitektur (Trading-Kapital sauber getrennt vom operativen Risiko, idealerweise sogar in einer eigenen zweiten LLC), und Professionalisierung (Buchführung, Entnahme-Disziplin, später Investoren oder Familienstruktur). Die LLC macht das Trading nicht steuerfreier, sie macht es robuster.

Etage zwei: dein Wohnsitzland, und hier entscheidet sich alles

Die durchgereichten Gewinne landen steuerlich bei dir, und dein Wohnsitzland bestimmt, was mit ihnen passiert. Die Territorial-Frage hat dabei eine Feinheit, die Trader kennen müssen: Manche Territorialländer behandeln aktiv erzieltes Trading-Einkommen strenger als passive Auslandserträge, und die Grenze zwischen Investor und gewerblichem Händler verläuft je nach Land anders. In den klassischen Nullsteuer- und Territorialländern unserer Liste fahren Privatanleger und moderate Trader meist sauber bei null; wer hochfrequent handelt oder vom Trading lebt, klärt die Einordnung seines Ziellandes vorher, die Profile im Steueratlas sind der Startpunkt. Und die Betriebsstätten-Regel gilt dem Trader wie jedem anderen: Wer seine Trading-LLC erkennbar dauerhaft aus einem Hochsteuerland heraus führt, hat dorthin auch die Gewinne eingeladen.

Etage drei: der deutsche Pass, und hier wird es ernst

Für Deutsche nach dem Wegzug in Niedrigsteuerländer bleibt § 2 AStG zehn Jahre im Raum, und Trading-Konstellationen gehören zu seinen Lieblingsfällen: deutsche Depots, deutsche Broker, deutsche Quellen im Portfolio können die wesentlichen Inlandsinteressen liefern, an denen die erweiterte beschränkte Steuerpflicht hängt. Die saubere Fassung: US-Broker statt deutscher, US-Quellen statt deutscher Dividendenwerte in der Übergangszeit, und die Bestandsaufnahme vor dem Wegzug, seit der ETF-Verschärfung erst recht. Krypto-Trader finden ihre Sonderregeln im Krypto-Artikel und länderweise auf kryptosteuern.info.

Die Merkformel des Trader-Setups

Kursgewinne: US-frei. Dividenden: Abkommenssache. Gesamtsteuer: Wohnsitzsache. Robustheit: LLC-Sache. Zehn-Jahres-Schatten: Passsache. Fünf kurze Sätze, und du weißt mehr als neunzig Prozent der Foren.

Dein nächster Schritt

Wenn Wohnsitz und Strategie stehen: LLC bestellen, gern als dedizierte Trading-Gesellschaft neben der operativen. Wenn dein Fall Dividendenstrategie, hohes Volumen oder deutsche Restbestände enthält, buche ein Beratungsgespräch mit Sebastian: eine Stunde, ehrliches Feedback, 15-Minuten-Garantie.

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Nullsteuer.llc ist ein Serviceangebot der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas.

Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas. Handelt selbst über eine LLC und hält die drei Etagen deshalb nicht für Theorie, sondern für Kontoauszüge.

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Sebastian Sauerborn

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