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US LLC als Österreicher gründen: Der Guide für den Weg aus der Alpenrepublik

LLC gründen als Österreicher: Wegzugsbesteuerung auf Beteiligungen, die Zweitwohnsitz-Falle, der Typenvergleich bei der LLC-Einordnung und der saubere

Veröffentlicht: 20. Januar 2026

Die meisten LLC-Guides sind für Deutsche geschrieben, mit angeklebtem "gilt sinngemäß auch für Österreich". Tut es nicht. Österreich hat eigene Regeln, eigene Fallen und an zwei Stellen sogar bessere Karten als Deutschland. Hier ist der Guide, der wirklich für dich gilt, wenn im Pass der Bundesadler mit den gesprengten Ketten steht.

Die gute Nachricht zuerst

Österreich kennt keine erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach deutschem Muster: Kein Paragraf verfolgt dich zehn Jahre lang in Niedrigsteuerländer, nur weil du Österreicher bist. Mit dem sauberen Ende der unbeschränkten Steuerpflicht endet Österreichs Zugriff auf dein Welteinkommen, Punkt. Was bleibt, ist die beschränkte Steuerpflicht auf echte österreichische Quellen, Vermietung, Betriebe, Aufsichtsratsvergütungen, planbar und überschaubar. Der österreichische Wegzug ist strukturell einfacher als der deutsche, wenn du die zwei Fallen kennst, die er stattdessen aufgestellt hat.

Falle eins: die Wegzugsbesteuerung auf Kapitalvermögen

Beim Wegzug behandelt Österreich die stillen Reserven deiner Beteiligungen und Wertpapiere als realisiert: Die Wertsteigerung deiner GmbH-Anteile und deines Depots wird zum Abschiedsgeschenk ans Finanzamt, geregelt im Einkommensteuergesetz. Bei Wegzug in EU/EWR-Staaten gibt es Raten- und Aufschubmechanismen, beim Wegzug nach Dubai, Paraguay oder in die USA wird es unmittelbar ernst. Wer Beteiligungen hält, plant den Wegzug deshalb rückwärts von dieser Steuer: bewerten, gestalten, dann erst abmelden. Die gleiche Logik wie beim deutschen § 6 AStG, nur mit österreichischen Vorzeichen und breiterem Anwendungsbereich, weil auch das Depot zählt.

Falle zwei: der Zweitwohnsitz, der keiner sein darf

Österreichs unbeschränkte Steuerpflicht hängt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, und die Wohnsitz-Definition ist gnadenlos weit: Eine Wohnung, die du beibehalten und jederzeit nutzen kannst, genügt, das Ferienhaus in Kärnten eingeschlossen. Die berühmte Zweitwohnsitzverordnung entschärft das nur unter engen Bedingungen, Stichwort 70-Tage-Grenze mit Nachweisverzeichnis und mindestens fünf Jahren Hauptlebensinteressen im Ausland. Die Behördenwege zur Abmeldung des Hauptwohnsitzes sind schnell erledigt, die steuerliche Trennung verlangt mehr: Schlüssel abgeben, Verfügbarkeit beenden, Lebensmittelpunkt nachweisbar verlagern. Es gilt die gleiche Lektion wie im 183-Tage-Artikel: Nicht der Meldezettel entscheidet, sondern die verfügbare Wohnung.

Die LLC aus österreichischer Sicht: der Typenvergleich

Wie ordnet Österreich deine LLC ein? Per Typenvergleich: Die Finanzverwaltung prüft, ob die konkrete LLC eher einer Kapitalgesellschaft oder einem Personenunternehmen entspricht, anhand von Geschäftsführung, Haftung, Anteilsübertragbarkeit und Kapitalstruktur. Das Ergebnis ist gestaltbar: Eine member-managed Single-Member-LLC mit personalistischem Operating Agreement landet regelmäßig bei transparent, eine manager-geführte, kapitalistisch gebaute eher bei intransparent. Solange du in Österreich wohnst, ist das Ergebnis ohnehin unerfreulich, direkte Zurechnung oder KESt-Logik, das Modell trägt nicht. Nach dem Wegzug interessiert Österreichs Einordnung nur noch für etwaige Restquellen; dann zählt, wie dein neues Wohnsitzland qualifiziert. Für die Detailfragen der Einordnung lohnt der Blick in die Informationen des Finanzministeriums.

Der saubere Ablauf für Österreicher

Die Reihenfolge, die funktioniert: Erstens Beteiligungen und Depot auf Wegzugsteuer prüfen und gestalten. Zweitens Wohnsitz wirklich beenden, Zweitwohnsitz-Falle inklusive, und das neue Wohnsitzland sauber beziehen. Drittens die LLC starten, gern zum Jahreswechsel, mit Staat nach Geschmack aus dem Atlas. Sozialversicherung nicht vergessen: Mit dem Ende der Pflichtversicherung brauchst du eine internationale Lösung, bevor der Flieger geht.

Dein nächster Schritt

Steht dein Wegzug, ist die Gründung Handwerk: bestellen, wir übernehmen, alles auf Deutsch, versteht sich, auch das österreichische. Wenn GmbH-Anteile, das Depot oder das Ferienhaus die Rechnung verkomplizieren, buche ein Beratungsgespräch mit Sebastian: eine Stunde, ehrliches Feedback, 15-Minuten-Garantie.

Beratung gefällig?

Nullsteuer.llc ist ein Serviceangebot der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas.

Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas. Betreut österreichische Mandanten seit Jahren und beneidet sie regelmäßig um das Fehlen des § 2 AStG.

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Sebastian Sauerborn

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