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US LLC als Schweizer gründen: Der Guide für den entspanntesten Wegzug Europas

LLC gründen als Schweizer: warum der Schweizer Wegzug der einfachste im DACH-Raum ist, was mit Pensionskasse und Säule 3a passiert und wie die LLC dazu

Veröffentlicht: 27. Januar 2026

Unter den drei DACH-Pässen ist deiner der beste Reisebegleiter für dieses Vorhaben: Der Schweizer Wegzug ist der strukturell einfachste Europas. Keine erweiterte beschränkte Steuerpflicht, keine Wegzugsbesteuerung auf dein privates Depot, keine Zehn-Jahres-Schatten. Dafür zwei Themen, die nur Schweizer haben, und die richtig Geld bedeuten: die Pensionskasse und die Säule 3a. Der Guide der Reihe nach.

Warum Schweizer es leichter haben

Deutschland verfolgt seine Wegzügler zehn Jahre lang, Österreich besteuert das Depot beim Abschied. Die Schweiz macht: nichts dergleichen. Private Kapitalgewinne sind in der Schweiz ohnehin steuerfrei, also gibt es beim Wegzug auch nichts fiktiv zu realisieren, und mit der Abmeldung endet die unbeschränkte Steuerpflicht schlicht. Was bleibt, sind Quellenbezüge auf echte Schweizer Quellen, Immobilien, Verwaltungsratshonorare, und die Verrechnungssteuer-Mechanik auf Schweizer Dividenden. Die offiziellen Schritte des Wegzugs, Abmeldung bei der Gemeinde, Meldung an die Auslandsvertretung, bündelt der Bund auf ch.ch und swisscommunity/EDA. Der administrative Teil ist in Wochen erledigt. Der finanzielle Teil verdient mehr Aufmerksamkeit.

Das große Schweizer Thema: Pensionskasse und Säule 3a

Hier liegt der Betrag, über den kein deutscher Guide schreibt, weil es ihn dort nicht gibt. Beim endgültigen Wegzug aus der Schweiz kannst du dir Vorsorgegelder auszahlen lassen, und die Spielregeln hängen am Zielland: Verlässt du die Schweiz Richtung EU/EFTA, bleibt der obligatorische Teil der Pensionskasse grundsätzlich gesperrt und nur der überobligatorische Teil ist frei; ziehst du dagegen in ein Land außerhalb von EU und EFTA, Dubai, Paraguay, Thailand, die USA, kannst du dir regelmäßig die gesamte Freizügigkeitsleistung auszahlen lassen. Die Säule 3a ist beim definitiven Wegzug ohnehin beziehbar. Besteuert wird die Auszahlung als Kapitalleistung mit reduzierten Sätzen, klug gesteuert über den Sitz der Freizügigkeitsstiftung, die Grundlagen erklärt die AHV/IV-Plattform. Für viele Auswanderer ist das das Startkapital des neuen Lebens: sechsstellige Beträge, die aus der Vorsorge-Schweiz in dein internationales Setup wandern, sauber, legal, einmalig. Entsprechend gehört diese Entscheidung geplant, nicht nebenbei am Schalter getroffen; auch AHV-Fragen (Weiterversicherung oder Beitragslücken) und die Krankenversicherung nach KVG-Ende gehören auf dieselbe Liste.

Die LLC aus Schweizer Sicht

Solange du in der Schweiz wohnst, gilt die Standard-Wahrheit: Die Gewinne deiner transparenten LLC werden dir direkt zugerechnet und in Bund, Kanton und Gemeinde normal besteuert, das Modell bringt dir steuerlich nichts, nur Papierkram. Interessant wird es mit dem Wegzug: Danach bestimmt allein dein neues Wohnsitzland, was mit den LLC-Gewinnen geschieht, und die Schweiz schaut dir dabei nicht über die Schulter. Die LLC liefert dir dann das, was Schweizer Auswanderer erfahrungsgemäß am meisten schätzen: US-Banking und Zahlungsinfrastruktur auf dem Qualitätsniveau, das du von zu Hause gewohnt bist, ohne die Kontoprobleme, die Privatpersonen mit exotischem Wohnsitz haben, plus ein Auftreten, das auch bei Schweizer Geschäftspartnern funktioniert.

Der saubere Ablauf für Schweizer

Erstens Vorsorge planen: Pensionskasse, 3a, AHV-Status, Krankenversicherung, mit Ziellandwahl als Stellschraube für die Auszahlungsfrage. Zweitens abmelden und das neue Land beziehen; die Schweizer Abmeldung ist unbürokratisch, dein Zielland verdient die Sorgfalt. Drittens die LLC starten, Staat aus dem Atlas, gern zum Monatswechsel deiner Wahl, und die Vorsorge-Auszahlung landet auf einer Kontenstruktur, die schon steht. Für größere Beträge schließt sich die Vermögensschutz-Frage direkt an.

Dein nächster Schritt

Wenn Wegzug und Vorsorgeplan stehen: LLC bestellen, wir gründen über unsere Kanzlei in Austin, Betreuung selbstverständlich auf Deutsch, Schweizer Gründlichkeit inklusive. Wenn die Pensionskassen-Auszahlung, Immobilien im Kanton oder die Ziellandwahl noch offen sind, buche ein Beratungsgespräch mit Sebastian: eine Stunde, ehrliches Feedback, 15-Minuten-Garantie.

Beratung gefällig?

Nullsteuer.llc ist ein Serviceangebot der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas.

Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas. Hat in der Schweiz gelebt und weiß seither, dass Schweizer Auswanderer die besten Startvoraussetzungen Europas mitbringen.

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Sebastian Sauerborn

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