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US-Quellensteuer verstehen: Wann die 30 Prozent wirklich anfallen und wann nicht

Die 30% US-Quellensteuer betrifft nicht dein ganzes LLC-Einkommen: welche Einkünfte wirklich erfasst sind, wie Abkommen die Sätze senken und wo gar nichts

Veröffentlicht: 28. Oktober 2025

Kaum eine Zahl erzeugt bei LLC-Gründern so viel diffuse Angst wie die 30. "Die USA behalten doch 30 Prozent von allem ein!" Nein, tun sie nicht. Die US-Quellensteuer trifft eine klar umrissene Klasse von Einkünften und lässt den Rest komplett in Ruhe. Wer die Landkarte kennt, verliert die Angst und behält das Geld.

Die Grundregel: FDAP ja, aktives Geschäft nein

Das US-Steuerrecht teilt die Einkünfte von Ausländern grob in zwei Welten. Auf der einen Seite passive US-Quellen-Einkünfte, im Jargon FDAP: Dividenden amerikanischer Aktien, bestimmte Zinsen, Lizenzgebühren, Mieten. Auf diese Kategorie erheben die USA eine pauschale Quellensteuer von 30 Prozent, die der Zahler direkt einbehält; die IRS beschreibt das System in Publication 515. Auf der anderen Seite stehen aktive Geschäftseinkünfte: dein Beratungshonorar, deine Software-Abos, deine Agentur-Rechnungen, deine FBA-Umsätze. Erbringst du diese Leistungen außerhalb der USA, sind sie überhaupt keine US-steuerpflichtigen Einkünfte, es gibt schlicht nichts, wovon jemand 30 Prozent einbehalten müsste. Die typische Dienstleister-LLC berührt die Quellensteuer im Alltag also gar nicht.

Wo es konkret wird: die vier Klassiker

Erstens, Dividenden. Handelst du über deine LLC US-Aktien, behält der Broker auf Dividenden Quellensteuer ein. Der Satz hängt von deinem Wohnsitzland ab: 30 Prozent ohne Abkommen, häufig 15 Prozent mit Doppelbesteuerungsabkommen, die Übersicht liefern die Treaty Tables der IRS. Wichtig: Für die transparente LLC zählt das Abkommen deines Wohnsitzlandes, nicht der Sitzstaat der LLC; eine Wyoming-Adresse macht aus dir keinen Abkommensberechtigten.

Zweitens, Zinsen. Viele Zinsarten sind durch die Portfolio-Interest-Ausnahme ohnehin quellensteuerfrei, Bankzinsen ebenso. Der Bereich ist freundlicher, als sein Ruf vermuten lässt.

Drittens, Lizenzgebühren. Royalties aus den USA, etwa von Verlagen, Plattformen oder Amazon KDP, sind der Klassiker unter den Quellensteuer-Fällen: 30 Prozent ohne, oft deutlich weniger mit Abkommen, und ohne korrektes Formular immer der Höchstsatz.

Viertens, US-Immobilienerträge, ein eigenes Kapitel mit eigenen Regeln, das wir gesondert behandeln.

Der Hebel: dein Formular und dein Wohnsitz

Zwei Dinge bestimmen, was tatsächlich vom Konto geht. Erstens das richtige W-8-Formular: Ohne gültige Selbstauskunft behalten Zahler den Höchstsatz ein, mit korrektem Formular greifen Abkommenssätze automatisch; wie du es als LLC-Inhaber richtig ausfüllst, steht in unserer W-8-Anleitung. Zweitens dein Wohnsitzland: Als Nomade ohne Steuerwohnsitz hast du keinen Abkommensschutz und zahlst auf FDAP die vollen Sätze, was bei reinen Dienstleistungseinkünften egal ist, bei einem Dividendendepot aber richtig Geld kostet. Wer beides kombinieren will, Depot und Nomadenleben, wählt sein Basisland mit Blick auf dessen Abkommen, die Profile dazu findest du im Steueratlas.

Und wenn zu viel einbehalten wurde? Dann ist das Geld nicht verloren: Über eine US-Steuererklärung (Form 1040-NR) lassen sich zu hohe Einbehalte in vielen Konstellationen zurückholen. Aufwand ja, Weltuntergang nein.

Die Merkformel

Aktive Leistungen von außerhalb der USA: keine Quellensteuer. Passive US-Erträge: Quellensteuer nach Satzlage deines Wohnsitzlandes, gesteuert über dein W-8. Wer diese zwei Sätze verinnerlicht, versteht neunzig Prozent aller Quellensteuer-Fragen, und erkennt sofort, wenn ihm jemand mit den falschen 30 Prozent Angst machen will.

Dein nächster Schritt

Im Komplettpaket richten wir dein W-8-Setup gleich mit ein, passend zu Wohnsitz und Einkunftsarten. Wenn dein Fall ein Depot, Lizenzeinnahmen oder einen Wohnsitzwechsel mitten im Jahr enthält, buche ein Beratungsgespräch mit Sebastian: eine Stunde, ehrliches Feedback, 15-Minuten-Garantie.

Beratung gefällig?

Nullsteuer.llc ist ein Serviceangebot der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas.

Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas. Hat mehr Quellensteuer-Ängste aufgelöst als Einbehalte erlebt.

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Sebastian Sauerborn

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