Jahrelang galt die Faustregel: Die deutsche Wegzugsbesteuerung trifft GmbH-Gesellschafter, nicht Sparer. Wer "nur" ein ETF-Depot hatte, konnte gehen, ohne dass der Fiskus zum Abschied die Hand aufhielt. Diese Faustregel ist Geschichte: Mit dem Jahressteuergesetz wurden die Regeln verschärft, und seit 2025 erfasst die Wegzugslogik auch große Investmentfonds- und ETF-Bestände. Wer 2026 seinen Wegzug plant, sollte diesen Artikel vor dem Umzugswagen lesen.
Was die Wegzugsteuer im Kern tut
Zur Erinnerung das Prinzip: Verlegst du deinen Wohnsitz ins Ausland, behandelt § 6 AStG bestimmte Beteiligungen so, als hättest du sie am Tag des Wegzugs verkauft. Besteuert wird der fiktive Gewinn, ohne dass dir ein Euro zufließt, klassisch bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent, das GmbH-Kapitel kennst du aus unserem Vergleich. Seit der Reform 2022 gilt das Regime verschärft: Die Steuer wird grundsätzlich sofort fällig, zahlbar auf Antrag in sieben Jahresraten, regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung, und die alte unbegrenzte Stundung für EU-Fälle ist Geschichte. Rückkehr-Regelungen können die Steuer entfallen lassen, wenn du binnen der Fristen tatsächlich und nachweisbar zurückkehrst, verlangen aber Planung statt Hoffnung.
Die Verschärfung: Fonds und ETFs im Visier
Der neue Akt betrifft eine Gruppe, die sich nie gemeint fühlte: Anleger mit großen Fondsbeständen. Über die Änderung des Investmentsteuergesetzes wurde die Wegzugslogik auf Investmentanteile ausgedehnt, wenn die Beteiligung mindestens ein Prozent der ausgegebenen Anteile beträgt oder die Anschaffungskosten die Schwelle von 500.000 Euro übersteigen. Übersetzt: Das brave MSCI-World-Depot, über fünfzehn Jahre auf 700.000 Euro Einstandswert bespart, löst beim Wegzug jetzt dieselbe fiktive Verkaufslogik aus wie eine GmbH-Beteiligung, samt Steuer auf die aufgelaufenen Kursgewinne. Die Ein-Prozent-Alternative trifft daneben Anleger in kleinen Spezialfonds. Für die wachsende Gruppe der auswanderungswilligen Privatanleger ist das die relevanteste Steueränderung seit Jahren, und sie ist in der Szene noch immer erstaunlich unbekannt.
Was Planer jetzt konkret prüfen
Erstens, die Bestandsaufnahme: Einstandswerte aller Fonds- und ETF-Positionen zusammenrechnen, GmbH- und AG-Beteiligungen ab einem Prozent daneben legen. Liegt alles unter den Schwellen, betrifft dich die Verschärfung nicht, und dein Wegzug folgt der normalen Checkliste. Zweitens, bei Schwellen-Nähe die Reihenfolge: Verkäufe vor dem Wegzug realisieren Gewinne zwar auch, aber zur normalen Abgeltungsteuer und mit echtem Geldzufluss statt Trockensteuer auf Buchgewinne; Umschichtungen, Teilverkäufe über Jahre und die Verteilung auf Ehepartner sind die Stellschrauben, die vor dem Stichtag noch funktionieren und danach nicht mehr. Drittens, das Timing: Die Schwellenprüfung und die Bewertung hängen am Wegzugszeitpunkt, die Jahresend-Logik kennst du, und wer knapp kalkuliert, dokumentiert die Werte stichtagsgenau. Und viertens, die Raten-Realität: Wer über den Schwellen liegt und trotzdem geht, plant die sieben Raten und die Sicherheitsleistung als Liquiditätsposten ein, nicht als Überraschung. Was davon in deinem Fall greift, ist klassische Einzelfallprüfung mit Steuerberater, dieser Artikel ist die Landkarte, nicht der Bescheid.
Was das mit deiner LLC zu tun hat
Direkt: nichts, und das ist die gute Nachricht. Die transparente LLC eines bereits Ausgewanderten kennt keine deutschen Anteile, an denen § 6 ziehen könnte, das war schon immer ihr struktureller Vorteil. Indirekt: alles, denn die Verschärfung bestätigt die Reihenfolge, die wir seit Jahren predigen: Erst die Bestandsaufnahme zu Hause, dann der saubere Wegzug in ein passendes Land, dann die neue Struktur. Wer die Reihenfolge umdreht, baut das neue Leben auf einer offenen Rechnung.
Dein nächster Schritt
Wenn Depot und Beteiligungen unter den Schwellen liegen: Weg frei, Staat wählen, LLC bestellen. Wenn du über den Schwellen liegst oder es nicht sicher weißt, buche vor jedem weiteren Schritt ein Beratungsgespräch mit Sebastian: eine Stunde, ehrliches Feedback, 15-Minuten-Garantie.
Beratung gefällig?
Nullsteuer.llc ist ein Serviceangebot der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas.
Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas. Hält die ETF-Verschärfung für die unterschätzteste Steueränderung der Auswanderer-Szene und sagt das seit ihrem ersten Entwurf.

