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BOI endgültig abgeschafft: Was die FinCEN-Regel vom August 2026 für deine US LLC heißt

FinCEN hat die BOI-Meldung für US-Gesellschaften im August 2026 dauerhaft gestrichen. Was das für deine LLC heißt, was bleibt und wer weiter melden muss.

Veröffentlicht: 1. September 2026

Am 11. August 2026 hat die US-Finanzaufsicht FinCEN das Kapitel geschlossen, das LLC-Gründer seit Anfang 2024 begleitet hat: Die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Ownership Information, kurz BOI) entfällt für alle in den USA gegründeten Gesellschaften dauerhaft. Was seit März 2025 als vorläufige Regel galt, ist jetzt eine endgültige Verordnung. Sie wurde am 14. August 2026 im Federal Register veröffentlicht und ist am selben Tag in Kraft getreten. Für deine Wyoming-, New-Mexico- oder Delaware-LLC heißt das: kein BOI-Report, keine Aktualisierungen, keine Fristen. Aber es heißt nicht, dass niemand mehr wissen will, wem deine Gesellschaft gehört. Entscheidend sind drei Fragen: was genau sich geändert hat, was bleibt und wo die Neuregelung Lücken lässt.

Was FinCEN am 11. August 2026 beschlossen hat

Die Pressemitteilung von FinCEN ist kurz und eindeutig: Die finale Regel "permanently removes the requirement for U.S. companies and U.S. persons to report beneficial ownership information", also die Pflicht für US-Gesellschaften und US-Personen, ihre wirtschaftlich Berechtigten an FinCEN zu melden. Die Pressemitteilung des US-Finanzministeriums nennt als Datum des Inkrafttretens den 14. August 2026, und genau so steht es in den begleitenden Fragen und Antworten von FinCEN (Frage 12).

Inhaltlich macht die neue Regel drei Dinge. Erstens übernimmt sie sämtliche Befreiungen der Interimsregel vom März 2025 als dauerhafte Rechtslage. Die Interimsregel war am 26. März 2025 im Federal Register erschienen und hatte den Begriff der meldepflichtigen Gesellschaft auf ausländische Rechtsträger verengt. Zweitens erweitert sie die Entlastung für US-Personen an zwei Stellen: Ausländische Gesellschaften müssen keine US-Personen mehr als sogenannte Company Applicants melden, und US-Personen mit FinCEN-Identifier müssen ihre damaligen Angaben nicht mehr aktualisieren. Drittens kündigt FinCEN an, bereits gemeldete Daten von US-Personen zu löschen. Diese Löschung betrifft deutsche, österreichische und Schweizer Inhaber anders, als viele annehmen.

Die Verordnung selbst (91 FR 52508) stützt sich auf die Ausnahmebefugnis, die der Corporate Transparency Act dem Finanzministerium einräumt. Das Gesetz selbst hat der Kongress nicht aufgehoben. Für dich ist das eine nüchterne Einordnung, kein Alarmsignal: Die Befreiung ist geltendes Recht, sie beruht aber auf einer Verordnung, und was per Verordnung kam, kann eine künftige Regierung per Verordnung wieder ändern.

Deine US LLC ist raus, auch mit ausländischem Inhaber

Die wichtigste Frage für LLC-Inhaber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beantwortet FinCEN in Frage 3 der Q&A. Meldepflichtig sind nur noch Gesellschaften, "that are formed under the law of a foreign country" und in einem US-Bundesstaat zum Geschäftsbetrieb registriert sind. Entscheidend ist also, nach welchem Recht deine Gesellschaft gegründet wurde, nicht welchen Pass ihr Inhaber hat. Eine LLC, die nach dem Recht von Wyoming, New Mexico, Delaware oder eines anderen Bundesstaats gegründet wurde, ist eine inländische Gesellschaft und damit kein "reporting company" mehr. Das gilt genauso, wenn sie zu 100 Prozent einer Deutschen, einem Österreicher oder einer Schweizerin gehört.

Diese Rechtslage hatten wir schon in unserem Grundlagenartikel zum US-Transparenzregister und im Februar im Beitrag zur anonymen LLC beschrieben, damals noch auf Basis der vorläufigen Regel. Die Halbzeit-Bilanz vom Juli konnte nur den unveränderten Zwischenstand melden. Neu ist seit August nicht die Richtung, sondern die Verbindlichkeit: Der Schwebezustand ist vorbei.

Im Kommentarverfahren zur finalen Regel hatten mehrere Stellungnahmen ausdrücklich verlangt, wenigstens inländische Gesellschaften mit ausländischen Eigentümern weiter meldepflichtig zu halten. Das US-Finanzministerium hat diese Forderung in der Begründung der Verordnung zur Kenntnis genommen und ist bei seinem Ansatz geblieben: Gesammelt wird nur bei Gesellschaften, die im Ausland gegründet wurden. Eine Sonderregel für ausländisch gehaltene US-LLCs gibt es nicht.

Wer weiterhin melden muss

Meldepflichtig bleibt, wer eine Gesellschaft ausländischen Rechts in einem US-Bundesstaat registriert hat, also etwa eine deutsche GmbH, eine österreichische GmbH oder eine Schweizer AG, die in Florida oder Texas als "foreign entity" zum Geschäftsbetrieb angemeldet ist. Solche Gesellschaften melden nach Frage 5 der Q&A ihren Namen, Handelsnamen, die Anschrift des Hauptgeschäftssitzes oder der US-Geschäftsadresse, das Gründungsland, den ersten Registrierungsstaat und die US-Steuernummer. Wirtschaftlich Berechtigte, die US-Personen sind, müssen sie dabei nicht mehr angeben, ausländische dagegen schon.

Für die typische Struktur unserer Leser ist das selten relevant. Wer allerdings neben der LLC eine europäische Gesellschaft betreibt und diese in einem Bundesstaat registriert, sollte das auf dem Schirm haben. Die Pflicht hängt dann an der europäischen Gesellschaft, nicht an deiner LLC.

Eine Kleinigkeit mit echter Wirkung betrifft Inhaber, die sich 2024 oder 2025 einen FinCEN-Identifier besorgt haben. Nach Frage 11 der Q&A sind nur US-Personen von der Aktualisierungspflicht befreit. Wer keine US-Person ist, muss Änderungen an den Angaben, mit denen er den Identifier beantragt hat, weiterhin binnen 30 Kalendertagen melden, etwa eine neue Anschrift oder einen neuen Pass. Wer also nach dem Wegzug eine neue Wohnadresse hat und einmal einen FinCEN-Identifier beantragt hatte, sollte diesen Punkt prüfen, auch wenn die LLC selbst nichts mehr melden muss.

Die Löschung: Was mit deinen gemeldeten Daten passiert

Viele Inhaber haben Anfang 2024 pflichtgemäß gemeldet, bevor die Befreiungen kamen. Was wird aus diesen Datensätzen? Die finale Regel beschreibt das Verfahren genauer als die Pressemitteilung. FinCEN will die Datenbank "as much as practicable" von Angaben befreien, die unter der neuen Rechtslage nie hätten gemeldet werden müssen. Technisch knüpft das angekündigte Verfahren aber an ein bestimmtes Merkmal an: Gelöscht werden Angaben zu Personen, die ein Ausweisdokument gemeldet haben, bei dem FinCEN annimmt, dass es von einer US-Person stammt, zum Beispiel ein US-Pass oder ein US-Führerschein.

Für dich als Inhaber mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass heißt das: Ob dein früherer Datensatz gelöscht wird, lässt der Text offen. Das beschriebene Suchkriterium sind US-Dokumente. FinCEN kündigt außerdem an, keine Löschbestätigungen zu verschicken und keine Löschanträge von Einzelpersonen zu erwarten. Stattdessen soll die Datenbank in einem einzigen Durchgang bereinigt werden, und FinCEN will auf seiner Website bekannt geben, wenn dieser Durchgang abgeschlossen ist. Für neue Meldungen, die nach dem 10. Februar 2027 noch US-Daten enthalten, ist ausdrücklich keine Löschung vorgesehen.

Praktisch ändert das für deine laufende Struktur nichts, du musst nichts tun. Es ist aber ein ehrlicher Hinweis gegen die Vorstellung, die Meldung von 2024 sei damit spurlos verschwunden.

Was bleibt: Die Stellen, die deinen Namen weiterhin kennen

Die Abschaffung der BOI-Meldung ist eine echte Entlastung, aber sie macht deine LLC nicht unsichtbar. Drei Stellen kennen dich weiterhin, und zwar aus eigenem Recht.

Deine Bank. FinCEN betont in Frage 6 der Q&A selbst, dass die Pflicht der Banken fortbesteht, die wirtschaftlich Berechtigten ihrer Firmenkunden zu erfassen. Grundlage ist die sogenannte Customer Due Diligence Rule in 31 CFR 1010.230: Banken müssen bei jeder Kontoeröffnung für eine Gesellschaft die wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und deren Identität nach risikobasierten Verfahren prüfen. Die Begründung der finalen Regel nennt diese Pflicht ausdrücklich als einen der Gründe, warum man auf die BOI-Meldung inländischer Gesellschaften verzichten könne. Wenn Mercury, Relay oder ein anderes Institut also deinen Pass, deine Wohnadresse und die Eigentümerstruktur sehen will, ist das keine Schikane, sondern genau diese Pflicht. Wie du die Kontoeröffnung sauber vorbereitest, steht auf unserer Banking-Seite.

Die IRS. Eine US LLC mit einem ausländischen Alleininhaber gilt für die Zwecke des Formulars 5472 als eigenständige Gesellschaft. So steht es in den Instructions for Form 5472: Eine "foreign-owned U.S. DE" wird für die Anforderungen des Section 6038A wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Im Formular 5472 nennst du jedes Jahr den ausländischen Anteilseigner und die Geschäfte zwischen ihm und der LLC. Die Strafe für ein fehlendes oder im Wesentlichen unvollständiges Formular beträgt laut IRS 25.000 Dollar. An dieser Pflicht hat die FinCEN-Regel nichts geändert, und sie ist die Frist, die du wirklich im Kalender haben musst. Was zu tun ist, wenn sie schon verstrichen ist, haben wir im Artikel zur verpassten 5472-Frist aufgeschrieben.

Der Registered Agent und dein Gründungsstaat. Dein Registered Agent kennt dich als Auftraggeber, und dein Bundesstaat verlangt je nach Staat einen Jahresbericht mit bestimmten Angaben. Welche Staaten dabei keine Namen von Mitgliedern oder Managern veröffentlichen, zeigt die Übersicht der elf Staaten, in denen dein Name aus dem Register bleibt. Das ist die öffentliche Seite deiner Privatsphäre, und sie hing nie am Corporate Transparency Act.

New York zieht mit, mit derselben Linie

Auf Ebene der Bundesstaaten gab es mit dem New Yorker LLC Transparency Act ein eigenes Meldegesetz, das seit dem 1. Januar 2026 gilt. Die FAQ des New York Department of State ziehen dieselbe Grenze wie FinCEN: Meldepflichtig sind LLCs, die nach dem Recht eines anderen Landes gegründet wurden und in New York zum Geschäftsbetrieb zugelassen sind. LLCs aus New York selbst und LLCs aus anderen Bundesstaaten sind nach Frage 4 dieser FAQ ausgenommen. Wer seine Wyoming-LLC also in New York registrieren muss, weil er dort tatsächlich Geschäfte macht, fällt nicht unter diese Meldepflicht.

Was du jetzt konkret tun solltest

Die gute Nachricht: nicht viel. Trotzdem lohnt ein kurzer Durchgang durch deine Unterlagen.

1. Keine BOI-Meldungen mehr abgeben. Das gilt für neue LLCs genauso wie für Änderungen bei bestehenden. Wer dir dafür noch Gebühren berechnen will, verkauft eine Leistung, die es nicht mehr braucht.

2. FinCEN-Identifier prüfen. Hast du einen beantragt und bist keine US-Person, meldest du Adress- oder Passänderungen weiter binnen 30 Tagen über das Antragsformular des Identifiers.

3. Die IRS-Frist im Kalender behalten. Formular 5472 mit dem Pro-forma-Formular 1120 ist die Pflicht mit dem höchsten Preisschild. Sie läuft unabhängig von FinCEN weiter.

4. Bankunterlagen aktuell halten. Wenn deine Bank nach der Eigentümerstruktur oder einem Wohnsitznachweis fragt, liefere zügig und vollständig. Die Customer Due Diligence ist der Kanal, über den die US-Behörden inländische Gesellschaften weiterhin erfassen.

5. Die Wohnsitzfrage nicht mit der Registerfrage verwechseln. Dass die USA keine Eigentümerdaten deiner LLC mehr sammeln, ändert nichts an der steuerlichen Lage in deinem Wohnsitzland. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnt, versteuert die Gewinne seiner LLC nach den Regeln des Landes, in dem er lebt; eine Registerpflicht weniger ist kein Steuervorteil. Die Struktur spielt ihre Stärke für Menschen aus, deren Wohnsitz im Ausland geklärt ist.

Was die Regel für Gründer bedeutet, die noch überlegen

Für Neugründungen ist die Lage seit dem 14. August so einfach wie seit Jahren nicht: Gründung beim Bundesstaat, EIN bei der IRS, Konto bei einer Bank mit sauberer Due Diligence, jährlich Formular 5472. Die Unsicherheit, ob eine Meldung an FinCEN doch wieder fällig wird, spielt für die Entscheidung keine Rolle mehr, solange die Verordnung gilt. Das nimmt einem der am häufigsten genannten Einwände gegen die US LLC den Boden.

Die Anonymität der LLC bleibt dabei, was sie immer war: Schutz vor öffentlicher Einsicht, nicht Unsichtbarkeit gegenüber Behörden und Banken. Wer mit dieser Erwartung gründet, wird von der Neuregelung nur positiv überrascht.

Wenn du wissen willst, wie die neue Lage auf deine konkrete Struktur wirkt, etwa weil du neben der LLC eine europäische Gesellschaft hältst oder einen FinCEN-Identifier beantragt hattest, buche ein Beratungsgespräch mit Sebastian. Die Rechtsanwälte im Team prüfen die Einzelfälle, bei denen es auf die Details ankommt.

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