Häufige Fragen (FAQs) zur US Nullsteuer LLC

  • Nein, sie bewegen sich damit nicht im Graubereich, wenn Sie die Bedingungen erfüllen, die für die Steuerfreiheit zu beachten sind. Im wesentlichen darf es keine Betriebsstätte in den USA geben und Sie dürfen selbst nicht steuerpflichtig in den USA sein.

  • Als Teil unseres umfangreichen Service Pakets für die Gründung und Betreuung Ihrer Nullsteuer LLC erhalten Sie von uns ein umfangreiches Compliance Paket, mit welchem wir untermauern, dass die LLC in den USA keine Betriebsstätte hat und somit dort nicht steuerpflichtig ist. Dies beinhaltet u.a. eine speziell für diesen Zweck ausgearbeitete anwaltliche Satzung, eine zweite Geschäftsadresse für die LLC in London und ein anwaltliches Bestätigungsschreiben.

  • Das kommt darauf an, wo Sie wohnen und wie Sie die LLC führen. Leben Sie in einem steuergünstigen Land, in dem die LLC keine Betriebsstätte auslöst, dann sind die Einkünfte auch dort steuerfrei.

  • Die Nullsteuer LLC ist die ideale Rechtsform für digitale Nomaden und Perpeutal Travellers.

  • Nein, wir raten dringend davon ab, in diesem Szenario eine LLC zu gründen, außer Sie stehen unmittelbar vor dem Umzug ins steuergünstige Ausland.

  • Nein, eine SSN ist nicht erforderlich und wird von niemandem angefragt.

  • Nein, auch die ITIN wird nicht benötigt.

  • Es gibt viele Gerüchte zu Delaware. Keines davon ist war. Delaware bietet keinerlei Steuervorteile, außer in den USA ansässigen Milliarden-Konzernen wie Coca-Cola. Delaware bietet Vorteile, allerdings andere, als Sie denken.

  • Nein, aus steuerlicher Sicht ist der Sitzstaat für die Nullsteuer LLC völlig egal. Sie ist in allen Bundesstaaten von der Steuer befreit. Das sind die 3 besten Staaten für Ihre Nullsteuer LLC.

  • Nein, die Geschäftsadresse ist keine Betriebsstätte, sondern nur ein virtuelles Büro.

  • Wir eröffnen das Konto Ihrer Gesellschaft bei einer Online Bank wie Mercury oder Brax.

  • Nein, Eurokonten sind leider nicht möglich. Allerdings können Sie ein Eurokonto selbst ganz einfach bei einem Anbieter wie Wise oder Payoneer eröffnen.

  • Nein, die USA nehmen nicht am Datenaustausch nach OECD CRS teil.

  • Die Einführung eines nicht-öffentlichen Transparenzregisters in den USA ist vom Gesetzgeber beschlossen und man befindet sich in der Vorbereitungsphase.

  • Die Handelsregister werden von den Bundesstaaten individuell verwaltet und die dort veröffentlichten Informationen entscheiden sich demnach von Staat zu Staat. Normalerweise wird Name der Gesellschaft, Registersitz und ein Mitglied der Geschäftsleitung bzw. bei LLCs ein Gesellschaft oder Manager veröffentlicht. In Delaware und Wyoming werden keine Personendaten veröffentlicht.

  • Nein, die LLC muss nicht bilanzieren.

  • Wenn Sie in Delaware und Wyoming gründen, taucht Ihr Name nicht auf. In Florida werden Ihre Daten im HR veröffentlicht.

  • Ja, die LLC kann Konten bei Anbietern wie z.B. Stripe eröffnen.

  • Ja, diesen können wir gerne besorgen. Sie können den HR Auszug direkt online über unsere Hauptwebsite bestellen.

  • Ja, unter Umständen können wir Kontakt zu einem potenziellen Non Executive Manager vermitteln, der nicht in den USA wohnt. Bitte kontaktieren Sie uns.