Lastenausgleich LLC: Vermögen schützen als Immobilienbesitzer

Immer wieder ist in den vergangenen Monaten von einem möglichen neuen Lastenausgleich die Rede. Ob eine derartige Vermögensabgabe tatsächlich kommen wird, ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Fakt ist aber, dass sich die Stimmen in der Politik dahingehend mehren. Lösungen wie eine Nullsteuer LLC sind zum Schutz von Vermögen somit definitiv eine Überlegung wert.

Vermögensabgabe: Was ist ein Lastenausgleich?

Nach dem zweiten Weltkrieg trat am 14. August 1952 das Lastenausgleichsgesetz in Kraft. Dieses sah vor, all jene Deutschen finanziell zu entschädigen, die Vermögensschäden oder andere Verluste während des Zweiten Weltkrieges erlitten hatten. Das Geld dafür stammte aus einer Umverteilung. Wer Vermögen hatte, musste eine Lastenausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dafür wurde nach Einführung der D-Mark berechnet. Festgelegt wurde sie auf ganze 50 % des Vermögenswertes. Allerdings konnten die Vermögensabgaben auf auf bis zu 30 Jahre verteilt werden.

Steht ein neues Lastenausgleichsgesetz bevor?

Der alte Lastenausgleich ist Geschichte. Dennoch häufen sich die Meldungen rund um ein bevorstehendes Lastenausgleichsgesetz und einen Lastenzuschuss, sei es in den herkömmlichen Medien, auf Blogs aus der Finanz- und Immobilienbranche oder gar in diversen Videos auf Youtube. Grund für die Frage “Kommt ein neuer Lastenausgleich?” sind neue Forderungen diverser Politiker nach einer Enteignung und Umverteilung unter anderem des Immobilienvermögens. Einer dieser Politiker ist beispielsweise Ex-SPD-Chef Sigmar Gabriel. Er forderte schon im Jahr 2020 einen Lastenausgleich, um den Folgen der Coronakrise entgegenwirken zu können.

Enteignung und Belastung von Immobilien-Vermögen rechtlich möglich?

Dass ein Lastenausgleichsgesetz nach der Verfassung möglich ist, betonte bereits vor mehr als zehn Jahren die Hans-Böckler-Stiftung. Das Grundgesetz, so die Stiftung, würde einem drohenden Lastenausgleich nicht entgegenstehen.

Mögliche Gründe für den Lastenausgleich

Aufhänger für eine derartige Maßnahme gibt es in Deutschland zur Genüge. Grund könnte beispielsweise sein, die Kosten der Energiewende oder einer Krise in Wirtschaft und Finanzwesen zu deckeln. Für derartige Umstände sprechen unter anderem die folgenden Ereignisse, die auch Politiker zum Aufhänger nehmen:

  • die Corona-Krise und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und der Lockdown-Maßnahmen,

  • die Invasion Russlands in die Ukraine,

  • weltweite Rezession,

  • massive Preissteigerungen,

  • drohende Eurokrise.

Die Frage “Kommt der Lastenausgleich in Deutschland?” oder eine Zwangshypothek ist also nicht an den Haaren herbeigezogen. Ob die derartige Diskussion um einen Lastenausgleich mehr Rauch als Feuer ist, wird jedoch sicherlich erst die Zukunft zeigen. Wer als Eigentümer nicht so lange warten will, bis sich eine derartige Vermutungen bestätigt und vielleicht ein Lastenausgleich 2024 bzw. eine Vermögensumverteilung beschlossen werden könnte, sollte schon jetzt tätig werden.

Für wen kann der Lastenausgleich gelten?

Der Lastenausgleich ist eine Vermögensabgabe, die per Gesetz möglich wird. Im Grund kann also von der Frage “Lastenausgleich wer muss zahlen?” erst einmal jeder betroffen sein, der Vermögen und insbesondere Immobilien-Vermögen besitzt.

Die Immobilienwerte sind in den vergangenen Jahrzehnten beständig gestiegen, wie der Hauspreisindex zeigt. Damit können Immobilien jeder Größe plötzlich zu attraktivem Vermögen werden, das der Staat in der Krise nutzen könnte. Kein Wunder, dass derzeit vor allem Immobilienbesitzer hinsichtlich der Gerüchte hellhörig werden.

Lastenausgleich LLC: So können Sie Ihr Vermögen schützen

Angesichts diese Situation suchen immer mehr Menschen und insbesondere Unternehmer nach Wegen, eine derartige Vermögensabgabe zu umgehen.

Auswandern als Lösung für Hausbesitzer

Um sich vor dem Lastenausgleich in Deutschland zu schützen, können Sie beispielsweise schlichtweg den Staat verlassen.

Als Unternehmer können Sie beispielsweise eine Nullsteuer LLC in den USA gründen.

Kombination von Wohn- und Unternehmenssitz im Ausland

Entscheiden Sie sich für eine Nullsteuer-LLC in den USA und verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein Land Niedrigsteuerland, leben Sie einem Staat, der Ihnen in Sachen Steuer Luft zum Atmen lässt. Damit würden Sie gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen: Sie behalten eine Möglichkeit, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, entgehen einem drohenden Lastenausgleich und sparen auch noch Steuern. Es lohnt sich also durchaus die Frage, welches Land die niedrigste Einkommensteuer Europa-weit hat. Es gibt jedoch nicht nur diese Vorteile. Hinzu kommt zudem die Anonymität, die Ihnen die LLC bietet.

Immobilien in Deutschland vor dem Lastenausgleich schützen

Häufig kommt dennoch die Frage auf, ob sich Immobilien in Deutschland auch den Folgen des Lastenausgleichs schützen lassen. Hier kommt Ihnen ebenfalls die LLC zugute.

Ist die LLC Besitzer von Immobilien in Deutschland, könnten diese durch den deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrag aus dem Jahr 1953 vor einer Enteignung geschützt sein. Dies trifft zumindest auf das mit den Immobilien verbundene Vermögen zu.

Zunächst einmal kann eine amerikanische Entität und somit auch die LLC in Deutschland ins Grundbuch eingetragen werden, also Immobilien besitzen. Eine Enteignung dieser amerikanischen Gesellschaft dürfte nur dann erfolgen, wenn der Besitz sofort in Höhe des Marktwertes entschädigt wird.

Wollen Sie wissen, welche Möglichkeiten Ihnen die Nullsteuer LLC konkret im Zusammenhang mit dem Lastenausgleich bietet? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie, welche Perspektive Sie durch eine LLC erhalten können. Um die Frage: “Wann kommt der Lastenausgleich?” müssen Sie sich bei entsprechender Vorbereitung keine Sorgen mehr machen!

 

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Delaware Nullsteuer LLC

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