LLC Info

Steuerliche Behandlung der Nullsteuer LLC in den USA

In a Nutshell

Eine US LLC ist dann in den USA steuerbefreit, wenn

  • die LLC nur einen Gesellschafter hat und

  • dieser Gesellschafter eine natürliche Person ist und

  • dieser Gesellschafter kein US-Bürger, kein US-Resident oder anderweitig US-Steuerpflichtiger ist, und

  • die LLC keine Betriebsstätte in den USA hat.

Man spricht in diesem Fall von einer “Foreign Owned Disregarded Entity LLC” oder kurz einer “Exempt LLC”

Was ist eine LLC?

 

Die LLC (Abkürzung für Limited Liability Company) ist die beliebteste Rechtsform in den USA. Sie ist gesellschafts- und haftungsrechtlich eine Kapitalgesellschaft, steuerrechtlich aber eine Personengesellschaft und somit steuertransparent (vergleichbar mit einer GbR oder KG). Gewinne werden gemäß Steuerrecht also nicht bei der Gesellschaft versteuert, sondern von den einzelnen Gesellschaftern der LLC als Einkommen über Ihre Einkommensteuererklärung gemäß Anteil der Beteiligung.

Die LLC gibt es in allen 50 US Bundesstaaten und in Puerto Rico. Das Gesellschaftsrecht unterscheidet sich leicht in allen Bundesstaaten, weswegen LLCs in manchen Bundesstaaten eher zu empfehlen sind, als in anderen. Steuerlich gibt es keine Unterschiede.

Was ist eine Disregarded Entity LLC?

 

Die LLC ist eine relativ neue Erfindung aus den 1970er Jahren. Mit der Einführung dieser neuen Rechtsform stand die US-Steuerbehörde IRS vor einem Dilemma: Eine Personengesellschaft (auf Englisch Partnership), die nur aus einem Gesellschafter besteht - das geht normalerweise nicht. Wie sollte also eine LLC steuerlich behandelt werden, die nur einen Gesellschafter hat? Wie kann für eine solche Gesellschaft der bei einer Personengesellschaft vorgeschriebene Partnership Tax Return eingereicht werden?

Die Lösung ist revolutionär und weitreichend: Die IRS entschied, dass die Ein-Mann-LLC kein selbständiges Steuersubjekt ist, wie dies bei anderen Rechtsformen der Fall ist. Sie wird also steuerlich ignoriert. Sie muss keine Steuererklärung einreichen. Als Steuersubjekt ist die Ein-Mann-LLC (Ein-Personen LLC oder auch Single Member LLC) identisch mit dem einzigen Gesellschafter.

Dieser muss die Einnahmen der LLC als selbständige Einkünfte auf seiner US-Einkommensteuererklärung erklären und Einkommensteuer darauf bezahlen.

Eine Ein-Mann-LLC wird daher als “Disregarded Entity” bezeichnet, wörtlich übersetzt “ignorierte Gesellschaft”.

Was ist eine Exempt LLC?

 

Was nun, wenn ein nicht in den USA ansässiger und auch anderweitig in den USA nicht steuerpflichtiger Ausländer eine Disregarded Entity LLC, also eine Ein-Mann-LLC gründet?

Auch in diesem Fall ist die LLC nach US-amerikanischem Recht kein selbständiges Steuersubjekt. Die Einkünfte der LLC werden wie Einkünfte aus einem Gewerbe des Gesellschafters betrachtet. Da der Gesellschafter aber nicht in den USA lebt ist er somit auch in den USA nicht steuerpflichtig bzw. gilt dort nicht als gewerbetreibend. Somit sind folglich auch die Einkünfte der LLC nicht in den USA steuerpflichtig, denn der Gesellschafter ist in den USA nicht steuerpflichtig.

In diesem Fall spricht man von einer “Foreign Owned Disregarded Entity LLC” oder kurz “Exempt LLC”, also einer in den US steuerbefreiten LLC.

Auf unserer Hauptwebsite finden Sie weitere Informationen zur US Exempt LLC. Hier können Sie sich auch weiter zur LLC Bedeutung und regelmäßig zu News hierzu informieren.

Was ist mit US-Einkünften der LLC?

 

Ein im Ausland lebender Gewerbetreibender mit einer Einzelfirma wird auch dann nicht in den USA steuerpflichtig, wenn er dort Kunden hat. Es liegt keine Betriebsstätte in den USA und somit entsteht in den USA keine Steuerpflicht, selbst nicht auf Gewinne, die aus Umsätzen mit US Kunden erwirtschaftet werden.

Das gleiche gilt analog für die Exempt LLC als Unternehmen: Keine Betriebsstätte in den USA, keine Besteuerung.

Kritisch ist allerdings, wann genau eine Betriebsstätte in den USA ausgelöst wird. Dies kann auch schon dann der Fall sein, wenn die LLC z.B. freie Mitarbeiter in den USA hat oder selbst ein Lager dort betreibt. Die Verwendung externer Dienstleister, inklusive Amazon FBA, löst allerdings keine Betriebsstätte aus.

Da die Betriebsstättenproblematik teils von Doppelbesteuerungsabkommen und teils von der konkreten Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen der LLC abhängt, raten wir Ihnen, sich zu diesem komplexen Thema auf jeden Fall beraten zu lassen, falls Sie planen, eine wie auch immer geartete Präsenz in den USA aufzubauen.

Wir gehen im Kontext der Einlassungen auf dieser Website davon aus, dass Sie keinerlei Präsenz in den USA haben.

Was ist mit Steuern zu Hause?

 

Auch wenn die Exempt-LLC in den USA steuerbefreit ist, sagt das nichts darüber aus, welche Steuern zu Hause zu bezahlen sind, also am Ort, an dem der einzige Gesellschafter wohnt und arbeitet selbst steuerpflichtig ist.

Der Logik der Exempt LLC folgend wären die Gewinne der Gesellschaft von Gesellschafter zu Hause als gewerbliche Einkünfte zu versteuern.

Das ist einer der Gründe, warum sich die Exempt LLC nur für Mandanten eignet, die einem steuergünstigen Wohnsitzland leben, das z.B. Einkünfte aus dem Ausland steuerlich freistellt.

Mehr zum Thema Steuerbelastung am Wohnsitz und Steueroase erfahren Sie auf der Seite zur steuerlichen Betrachtung der LLC im Ausland.

Was eine Exempt LLC beim US-Finanzamt einreichen muss

 

Früher mussten Exempt LLC überhaupt keine Erklärungen bei der US-Steuerbehörde IRS einreichen.

Allerdings war der IRS diese Situation schon lange ein Dorn im Auge: Man hegte den Verdacht, dass viele ausländische LLC-Unternehmer steuerpflichtige Geschäfte in den USA machen, aber keine Steuern bezahlen.

Vor einigen Jahren beschloss daher der US-Gesetzgeber, die Daumenschrauben für Exempt LLCs anzuziehen. Seitdem müssen LLCs jährlich eine Mini-Steuererklärung einreichen und der IRS melden, wer der Begünstigte der LLC ist und wieviel Umsatz die LLC erwirtschaftet hat. Außerdem muss ein FBAR für jedes Auslandskonto der LLC eingereicht werden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass sich daraus keine Steuerpflicht in den USA ergibt, allerdings sind die zusätzlichen Auflagen nervend und die Verspätungszuschläge mit $10.000 - $25.000 pro Formular enorm.

Natürlich kümmern wir uns als Teil unseres All Inclusive Service Pakets um die Einreichung der genannten Formulare bei der IRS.

Was bei der Ausgestaltung der Exempt LLC zu beachten ist

 

Vor der Hintergrund der oben genannten Maßnahmen der IRS, verbunden mit der gleichzeitigen Androhung der Behörde, Betriebsprüfungen auf mehr Exempt-LLCs auszuweiten, ist es daher besonders wichtig bei der Ausgestaltung und Gründung der LLC diese wichtigen Details zu berücksichtigen: