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US-LLC mit Ltd.-Endung und London-Adresse

Gründe deine US-LLC in Colorado oder Nevada mit Ltd-Endung und London-Adresse: seriöser Auftritt, steuerfrei, ohne EU-USt-ID. Im All-inclusive-Paket.

Seriosität, Rechtssicherheit & internationales Standing clever kombiniert

Immer mehr Gründer entscheiden sich für eine US-LLC als schlanke und steuerlich attraktive Unternehmensform. Doch gerade im deutschsprachigen Raum begegnet man immer wieder dem Vorurteil, eine LLC sei nicht seriös oder stehe automatisch im Verdacht, ein reines Steuersparmodell zu sein. Dieses Imageproblem kann – insbesondere in Branchen wie Coaching, Marketing oder Consulting – zu unnötigen Erklärungsnöten führen.

Eine elegante Lösung: Eine US-LLC mit Ltd.-Endung und einer Geschäftsadresse in London.

Colorado oder Nevada – was ist besser?

Wir bieten die Gründung in zwei Bundesstaaten an, die sich besonders für internationale Unternehmer eignen:

Wenn dir Diskretion und Datenschutz wichtig sind, ist Colorado meist die bessere Wahl.

Warum eine Ltd.-Endung?

In beiden Bundesstaaten ist es erlaubt, statt „LLC" die international geläufige Endung „Ltd." zu verwenden. Diese kleine Änderung bringt klare Vorteile:

Warum eine Adresse in London?

Die Kombination mit einer Geschäftsadresse in London erhöht die Glaubwürdigkeit zusätzlich:

Steuerlich unproblematisch: Solange über die Adresse keine feste Geschäftstätigkeit vor Ort erfolgt (z. B. Büro, Personal, Lager oder operative Geschäftsleitung), entsteht keine Betriebsstätte (Permanent Establishment) nach internationalem Steuerrecht.

Das heißt: Die London-Adresse hat keine steuerlichen Auswirkungen im Vereinigten Königreich, wenn sie rein repräsentativ genutzt wird.

Wichtig: Wir bieten selbst keine London-Adresse an und empfehlen auch keinen bestimmten Anbieter. Es gibt jedoch zahlreiche etablierte Dienstleister, bei denen du eine virtuelle Geschäftsadresse in London mieten kannst – z. B. mit Scanservice oder Postweiterleitung. Achte auf Datenschutz und seriöse Vertragsbedingungen.

Konten in USD, EUR und GBP

Im Rahmen unseres Servicepakets richten wir für dich ein vollwertiges US-Geschäftskonto ein – mit eigener Kontonummer und Online-Banking-Zugang.

Wenn du zusätzlich ein Konto in Euro oder Britischen Pfund für deine LLC brauchst (z. B. für europäische Kunden), empfehlen wir dir:

Beide Anbieter akzeptieren US-LLCs mit ausländischem Eigentümer und bieten eine schnelle, unkomplizierte Kontoeröffnung.

Unser Angebot für dich

Wir bieten deutlich mehr als nur die Firmengründung: Unser All-Inclusive-Service umfasst alles, was du brauchst, um deine US-LLC rechtskonform, professionell und steuerlich sauber zu betreiben – von der Gründung bis zur laufenden Unterstützung.

Alle Leistungen im Detail findest du hier

Dazu gehören unter anderem:

Du erhältst ein komplettes Setup, das funktioniert – ohne böse Überraschungen.

Was ist mit der Umsatzsteuer (VAT)?

Wichtig für alle, die sich fragen, ob durch die London-Adresse eine EU-Umsatzsteuer-ID erforderlich wird: Nein – es wird keine EU-USt-ID vergeben.

Der Grund: Seit dem Brexit gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zum EU-Mehrwertsteuersystem. Eine London-Adresse ändert also nichts an deiner steuerlichen Stellung innerhalb der EU. Du kannst über die Adresse keine EU-VAT-Nummer beantragen, und du brauchst sie auch nicht.

So funktioniert's stattdessen: Als Betreiber einer US-LLC stellst du Rechnungen grundsätzlich ohne Umsatzsteuer. Deine Kunden innerhalb der EU – etwa Unternehmen in Deutschland oder Österreich – wenden das Reverse-Charge-Verfahren an. Dafür benötigen sie lediglich die US-EIN deiner LLC.

Das bedeutet für dich:

Fazit: Die London-Adresse hat keine umsatzsteuerliche Relevanz – sie dient ausschließlich deiner Außendarstellung.

Häufige Frage: Entsteht durch die London-Adresse eine Steuerpflicht im UK?

Nein. Solange du dort keine echte Betriebsstätte (Permanent Establishment) hast – also z. B. kein eigenes Personal beschäftigst oder operative Entscheidungen aus London triffst – hat die virtuelle Adresse keine steuerlichen Folgen. Sie dient ausschließlich der Außendarstellung und bleibt in der Regel steuerlich folgenlos.

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