Wer in Europa eine Firma gründet, kennt das Ritual: Termin vereinbaren, Ausweis mitbringen, Gesellschaftsvertrag vorlesen lassen, unterschreiben, warten. Bei einer US LLC fragen sich deshalb viele, ob sie dafür in die USA fliegen, einen amerikanischen Notar aufsuchen oder wenigstens einmal bei einer Behörde erscheinen müssen. Die Antwort ist kurz: Eine US LLC lässt sich vollständig aus der Ferne gründen. Kein Flug, kein Notartermin, kein Besuch bei einer Behörde. Was es stattdessen braucht, sind ein paar Schritte in der richtigen Reihenfolge und ein Verständnis dafür, an welchen zwei Stellen das Verfahren für ausländische Gründer anders läuft als für Amerikaner.
Warum kein Notar gebraucht wird
Eine LLC entsteht in den USA nicht durch einen beurkundeten Vertrag, sondern durch eine Anmeldung beim Bundesstaat. In Wyoming heißt dieses Dokument Articles of Organization. Das amtliche Formular des Wyoming Secretary of State fragt nach dem Namen der LLC, nach dem Registered Agent mit seiner Adresse in Wyoming, nach einer Postanschrift und einer Hauptgeschäftsadresse, nach einer E-Mail-Adresse und nach der Unterschrift eines Organizers. Ein Feld für einen Notar oder eine Beglaubigung gibt es nicht. Die Unterschrift leistet der Organizer, also die Person, die die Gründung einreicht.
In Delaware ist es ähnlich. Nach § 18-201 des Delaware LLC Act unterschreiben eine oder mehrere berechtigte Personen das Certificate of Formation, das beim Secretary of State eingereicht wird. Es muss nur den Namen der LLC, den Registered Agent und dessen Adresse enthalten. Die LLC entsteht mit der Einreichung. Und § 18-206 sagt ausdrücklich, dass jede Unterschrift auf einem solchen Dokument eine Faksimile-Unterschrift oder eine elektronisch übermittelte Unterschrift sein darf.
Das ist der Kern des Ganzen: Das US-Gesellschaftsrecht der Bundesstaaten verlangt für die Gründung einer LLC keine öffentliche Beurkundung. Was in Europa der Notar absichert, übernimmt in den USA das öffentliche Register beim Secretary of State zusammen mit dem Registered Agent.
Die Schritte im Überblick
Die vollständige Anleitung mit allen Varianten steht im Leitfaden US LLC gründen. Für die Frage nach dem Remote-Weg reicht der Blick auf die Schritte, bei denen jemand körperlich anwesend sein müsste, wenn es anders wäre.
1. Bundesstaat und Name
Die Wahl des Staates ist eine Entscheidung am Schreibtisch, kein Behördengang. Ob der Name frei ist, zeigt die öffentliche Namenssuche des jeweiligen Secretary of State. In Wyoming muss der Name nach dem Formular die Bezeichnung „Limited Liability Company" oder eine der zugelassenen Abkürzungen wie „LLC" enthalten.
2. Registered Agent
Hier liegt der eine Punkt, an dem eine physische Adresse in den USA wirklich vorgeschrieben ist. Der Registered Agent ist die gesetzliche Zustelladresse der LLC im Gründungsstaat. In Wyoming muss er nach dem amtlichen Formular eine physische Adresse in Wyoming haben; ein Briefkasten-Service ist ausdrücklich nicht zulässig, ein Postfach nur zusätzlich zu einer echten Adresse. Der Agent unterschreibt eine eigene Einverständniserklärung, die mit den Articles eingereicht wird. In Delaware verlangt das Gesetz ebenfalls einen Registered Agent mit Adresse im Staat.
Für dich heißt das: Du brauchst keine eigene Adresse in den USA, aber einen Dienstleister, der diese Rolle übernimmt. Er nimmt Behördenpost und Klagen für die LLC entgegen und leitet sie weiter. Ein Büro für deinen Geschäftsbetrieb ist das nicht.
3. Die Anmeldung beim Staat
Die Articles of Organization lassen sich in Wyoming online über das Portal wyobiz.wyo.gov einreichen. Bezahlt wird mit Kreditkarte; laut den Hinweisen zum Formular ist die Kartenzahlung nur bei Online-Einreichungen möglich. Die Gebühr beträgt nach der Gebührenordnung, gültig seit 1. Juli 2026, 100 Dollar. Wer es eilig hat, kann dort eine Bearbeitung am nächsten Geschäftstag für 700 Dollar oder am selben Geschäftstag für 1.400 Dollar dazubuchen.
Ein Detail, das zum Remote-Gedanken passt: Die E-Mail-Adresse auf dem Wyoming-Formular ist Pflicht. Mit einem Häkchen stimmt die LLC zu, unter den gesetzlich genannten Umständen Zustellungen elektronisch an diese Adresse anzunehmen. Der Staat verschickt dorthin auch Erinnerungen und die Bestätigung der Eintragung.
4. Operating Agreement
Das Operating Agreement ist die Satzung der LLC. Es wird bei keinem Staat eingereicht und braucht keine Beglaubigung. Es regelt, wem die LLC gehört, wer sie vertritt und was bei einem Verkauf oder Todesfall passiert. Unterschrieben wird es von den Mitgliedern, und das geht genauso gut auf Papier am Küchentisch in Lissabon wie elektronisch. Banken wollen es trotzdem sehen, deshalb gehört es zu den ersten Dokumenten nach der Eintragung.
5. EIN: der zweite Punkt, an dem es anders läuft
Die EIN ist die Steuernummer der LLC bei der IRS. Sie kostet nichts, aber hier zeigt sich der zweite Unterschied zu amerikanischen Gründern. Das Online-Verfahren der IRS steht nach ihren eigenen Angaben nur zur Verfügung, wenn die verantwortliche Person eine SSN oder ITIN hat und der Hauptgeschäftssitz in den USA liegt. Wer seinen Hauptgeschäftssitz außerhalb der USA hat, soll laut IRS per Telefon, Fax oder Post beantragen.
Die IRS nennt dafür auf ihrer Seite zur EIN einen eigenen Weg für internationale Antragsteller: telefonisch unter +1 267-941-1099, montags bis freitags von 6 bis 23 Uhr Ostküstenzeit, oder mit dem Formular SS-4 per Fax an +1 304-707-9471 (aus dem Ausland) beziehungsweise per Post an die EIN International Operation in Cincinnati. Pro Tag wird nur eine EIN vergeben, gleich auf welchem Weg.
Wie lange das dauert, beziffert die IRS nur für den Inlandsweg: rund vier Werktage per Fax, etwa vier Wochen per Post, bei hohem Aufkommen länger. Für internationale Anträge nennt sie keine eigene Frist. Das ist der Grund, warum die EIN in der Praxis häufiger der Engpass ist als die Eintragung beim Staat. Eine Eilgebühr beim Staat beschleunigt deshalb nur den ersten von mehreren Schritten.
Eine Reise braucht keiner dieser Wege. Den Telefonweg lassen die Hinweise der IRS zum Formular SS-4 nur für internationale Antragsteller zu. Wer telefonisch beantragt, bekommt die Nummer im Gespräch; wer faxt, braucht nur ein Faxgerät oder einen Faxdienst, der eine Rückfaxnummer angibt.
6. Bankkonto
Für das Geschäftskonto entscheidet die Bank, nicht der Staat. Ein Gesetz, das für die Kontoeröffnung einen Besuch in den USA verlangt, gibt es nicht; ob eine Bank online eröffnet, ist ihre eigene Entscheidung. Gefragt werden in aller Regel dieselben Unterlagen: Ausweis, Articles, die EIN-Bestätigung der IRS, das Operating Agreement und eine nachvollziehbare Beschreibung des Geschäfts. Welche Unterlagen welche Bank sehen will und wo es typischerweise hakt, zeigt der Überblick US-Konto für deine LLC.
7. Was entfallen ist: die BOI-Meldung
Bis Anfang 2025 gehörte zur Gründung noch die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an FinCEN. Seit der vorläufigen Regel der FinCEN vom März 2025 sind in den USA gegründete Gesellschaften von der BOI-Meldung befreit; die endgültige Regel vom 11. August 2026, in Kraft seit 14. August 2026, hat diese Befreiung dauerhaft festgeschrieben. Für eine neu gegründete LLC aus Wyoming oder Delaware fällt dieser Schritt weg.
Wo Papier doch reisen muss
Remote heißt nicht, dass nie ein Dokument mit Siegel gebraucht wird. Es heißt nur, dass du dafür nicht reisen musst. Die typischen Fälle kommen später und auf europäischer Seite: Eine Bank in Europa will einen Registerauszug, ein Grundbuchamt verlangt einen Existenz- und Vertretungsnachweis, ein Vertragspartner möchte einen Beleg, dass die LLC in gutem Stand ist.
Dann wird ein Certificate of Good Standing gebraucht, manchmal mit beglaubigter Kopie der Articles und einer Apostille, der Echtheitsbestätigung nach dem Haager Übereinkommen. Auch das läuft per Post oder Kurier. In Wyoming lassen sich Good-Standing-Zertifikate laut Gebührenordnung sogar kostenlos online abrufen. Welche Dokumente den deutschen Handelsregisterauszug ersetzen und wann die Apostille nötig ist, steht im Beitrag Handelsregisterauszug USA.
Ein Notar kann also durchaus noch auftauchen, aber nicht bei der Gründung, sondern auf der europäischen Seite, wenn eine europäische Behörde für einen bestimmten Vorgang eine beglaubigte Form verlangt.
Was „remote" nicht bedeutet
Dass die Gründung ohne Reise gelingt, sagt noch nichts darüber, wie die LLC später steuerlich dasteht. Drei Missverständnisse tauchen immer wieder auf.
Der Registered Agent ist kein Firmensitz. Er ist eine Zustelladresse. Die LLC hat dadurch weder ein Büro noch Personal in den USA, und das ist für die meisten ausländischen Gründer auch genau so gewollt.
Kein US-Besuch heißt nicht automatisch keine US-Steuer. Ob die USA die Gewinne besteuern, hängt davon ab, ob die LLC in den USA ein Geschäft betreibt, etwa durch Mitarbeiter, Lager oder Büros vor Ort. Wer sein Geschäft vollständig aus dem Ausland führt, erfüllt das in der Regel nicht. Die Meldepflichten gegenüber der IRS bestehen trotzdem: Eine LLC mit einem einzigen ausländischen Eigentümer reicht jedes Jahr eine Pro-forma-Form 1120 mit Form 5472 ein, auch ohne Gewinn.
Remote gegründet heißt nicht steuerfrei zu Hause. Wo die Gewinne einer transparenten LLC versteuert werden, entscheidet dein Wohnsitz. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnt, versteuert sie dort; die LLC spart dann keine Steuern. Ihren Sinn entfaltet sie für Menschen, die ihren Wohnsitz in ein Land verlegt haben, das Auslandseinkünfte nicht oder gering besteuert. Für Deutsche nach dem Wegzug kommt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht hinzu, erklärt unter § 2 AStG und die LLC.
Ein realistischer Zeitplan aus der Ferne
Wer alles aus dem Ausland erledigt, kann grob mit diesen Etappen rechnen:
- Vorbereitung: Staat wählen, Namen prüfen, Registered Agent beauftragen, Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftszweck sammeln. Das ist eine Frage von Tagen und hängt vor allem an dir.
- Eintragung: Online-Einreichung beim Staat, bei Bedarf mit Eilbearbeitung. Wyoming bietet laut Gebührenordnung Bearbeitung am nächsten oder sogar am selben Geschäftstag gegen Aufpreis.
- EIN: telefonisch oder per Fax und Formular SS-4. Hier entsteht die längste und am wenigsten planbare Wartezeit, weil die IRS für internationale Anträge keine Frist nennt.
- Operating Agreement und Bank: sobald Articles und EIN vorliegen. Die Bankprüfung läuft online und dauert je nach Anbieter und Geschäftsmodell unterschiedlich lange.
- Laufender Betrieb: Jahresbericht und Jahressteuer beim Staat, in Wyoming fällig am ersten Tag des Gründungsmonats, dazu die jährliche Meldung an die IRS.
Keiner dieser Schritte verlangt, dass du in einem Flugzeug sitzt. Der größte Unterschied zwischen einer schnellen und einer zähen Gründung ist nicht der Ort, sondern die Vollständigkeit der Unterlagen beim ersten Anlauf. Fehlt bei der EIN eine Angabe oder passt der Name auf dem Antrag nicht exakt zum Namen in den Articles, beginnt das Warten von vorn.
Selbst machen oder machen lassen
Jeder Schritt lässt sich grundsätzlich selbst erledigen. Die Formulare sind öffentlich, die Gebühren auch. In der Praxis scheitern Gründungen aus der Ferne selten am Recht, sondern an Details: an einem Registered Agent, der nach einem Jahr nicht verlängert wird, an einem SS-4 mit falscher Kategorie, an einer vergessenen Form 5472 im ersten Jahr, die mit 25.000 Dollar Strafe bedroht ist.
Wie wir eine Gründung von der Bestellung bis zur fertigen LLC mit Konto führen, zeigt der Ablauf in vier Etappen. Was in einem Mandat alles enthalten ist, vom Registered Agent über die EIN bis zur jährlichen Steuererklärung, listet die Übersicht der Leistungen auf.

