Austin, Texas

Aktuelles

EU-Vermögensregister: was 2026 wirklich gilt und was kommt

Kein beschlossenes Register, aber eine klare Richtung: Stand 2026 zwischen AML-Paket, Machbarkeitsstudie und Steuerplänen, und was du jetzt strukturierst.

Veröffentlicht: 17. Juni 2023

Kaum ein Thema produziert so viele schlechte Schlagzeilen wie das EU-Vermögensregister: "Ab 2026 wird alles über 200.000 Euro gemeldet", "Brüssel erfasst dein Gold", "das Register kommt nächstes Jahr". Die Wahrheit ist unspektakulärer und gleichzeitig ernster: Ein allgemeines EU-Vermögensregister ist nicht beschlossen, aber die Infrastruktur dafür entsteht Stück für Stück, und die politische Begründung hat sich 2026 verschoben: von der Geldwäschebekämpfung zur Steuerpolitik.

Diese Seite sortiert, was wirklich gilt, was nur Gerücht ist und was du daraus für dein Vermögen ableitest.

Was wirklich beschlossen ist

Verbindlich ist das EU-Geldwäschepaket von 2024, und das hat es in sich, auch ohne zentrales Vermögensregister:

Dazu kommen die Meldepflichten, die unabhängig vom Register ohnehin ausgebaut werden: Für Krypto greifen ab 2026 EU-weite Meldevorschriften, und der automatische Informationsaustausch der Banken läuft seit Jahren. Wie der funktioniert, erklärt unsere Seite zum automatischen Datenaustausch.

Was nicht beschlossen ist

Ein allgemeines Register, das dein Gesamtvermögen erfasst, also Konten, Immobilien, Gold, Kunst, Krypto in einem Topf, existiert nicht und ist nicht beschlossen. Es gibt eine im Juli 2024 veröffentlichte Machbarkeitsstudie im Auftrag der EU-Kommission, die drei Szenarien untersucht, vom Verbund bestehender Register bis zum zentralen EU-Register. Einen Gesetzgebungsvorschlag gibt es bis heute nicht.

Und damit zur wichtigsten Klarstellung: Die Behauptung, ab 2026 müssten alle Vermögenswerte über 200.000 Euro gemeldet werden, hat keine Rechtsgrundlage. Die Zahl stammt aus Szenario-Überlegungen im Umfeld der Studie und geistert seitdem als angeblich geltendes Recht durch Foren und Newsletter. Wer sie dir als Gesetz verkauft, will dir meist etwas anderes verkaufen.

Warum das Thema 2026 trotzdem ernster wird

Zwei Entwicklungen machen aus dem Dauergerücht eine echte Richtung. Erstens die Begründung: In der aktuellen Studienlage der Kommission wird ein umfassendes Register nicht mehr primär mit Geldwäsche begründet, sondern als Grundlage künftiger Steuerpolitik bezeichnet, bis hin zu Überlegungen zu Vermögensabgaben und einer schärferen Wegzugsbesteuerung. Die Analyse dazu findest du bei unserem Schwesterprojekt Perspektive Ausland.

Kommst du aus Österreich oder der Schweiz? In Österreich gilt schon der Wegzug als Veräußerung deines Kapitalvermögens samt Derivaten und Kryptowährungen (§ 27 Abs. 6 Z 1 EStG, für Kryptowährungen über § 27b Abs. 3); bei einem Ziel in der EU oder im EWR wird auf Antrag erst bei der tatsächlichen Veräußerung eingehoben. Einen Zehn-Jahres-Nachlauf auf dein weltweites Einkommen gibt es nicht: § 98 Abs. 1 EStG zählt abschließend auf, was Österreich nach dem Wegzug noch besteuert. In der Schweiz sind Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG), abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen (Art. 18 Abs. 2 DBG).

Zweitens die Methode: Brüssel baut selten mit einem großen Wurf, sondern vernetzt, was schon da ist. Jedes einzelne Register ist für sich genommen begründbar. Zusammengeschaltet ergeben sie das Bild, vor dem die Kritiker warnen, ganz ohne dass je ein Gesetz namens "Vermögensregister" verabschiedet werden müsste.

Was das für dein Vermögen bedeutet

Die nüchterne Logik: EU-Register erfassen, was in der EU registriert ist. Ein Depot bei einer deutschen Bank, eine Immobilie im Grundbuch, eine GmbH-Beteiligung im Transparenzregister sind sichtbar und bleiben es.

Vermögen in einer US-Struktur spielt in einer anderen Registerwelt: Die USA nehmen am automatischen Informationsaustausch nicht teil, eine Wyoming-LLC nennt deinen Namen in keinem öffentlichen Register, und ein US-Depot der LLC taucht in keinem EU-Verbund auf. Was diese Diskretion im Ernstfall wert ist, zeigt unsere Seite zur Asset Protection.

Genauso wichtig ist die ehrliche Grenze: Das ist Privatsphäre und Strukturierung, kein Verstecken. Deine Steuerpflicht und deine Erklärungspflichten im Wohnsitzland bestehen unabhängig davon, wo das Vermögen liegt, und gegenüber Banken legst du deine Identität immer offen. Wer beides verwechselt, hat kein Registerproblem, sondern ein Strafrechtsproblem.

Was du jetzt tust

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge: Erstens Bestandsaufnahme, welche deiner Vermögenswerte heute in EU-Registern sichtbar sind. Zweitens die Frage, welche davon dort liegen müssen und welche nicht; für die Standortwahl hilft der Blick in unseren Steueratlas. Drittens strukturieren, solange du die Bedingungen bestimmst: Strukturen, die stehen, bevor ein Stichtag existiert, sind der ganze Unterschied zwischen Planung und Panik. Und wenn der Wegzug aus der EU Teil deiner Überlegung ist, findest du die Länder-Perspektive bei Wohnsitz Ausland.

Häufige Fragen

Ist das EU-Vermögensregister beschlossen? Nein. Beschlossen ist das Geldwäschepaket von 2024 mit AMLA, Bargeldobergrenze und Registervernetzung. Ein allgemeines Vermögensregister existiert nur als Machbarkeitsstudie ohne Gesetzgebungsvorschlag.

Muss ich ab 2026 Vermögen über 200.000 Euro melden? Nein. Diese Schwelle stammt aus Studien-Szenarien und hat keine Rechtsgrundlage. Es gibt keine solche Meldepflicht.

Schützt mich eine US-LLC vor dem Register? Vor der Erfassung in EU-Registern ja, dort taucht sauber strukturiertes US-Vermögen nicht auf. Vor deiner Steuerpflicht nein, die hängt an deinem Wohnsitz, nicht am Registerort.

Was ist mit Gold und Krypto? Die Studie erwähnt beide als mögliche Registerinhalte, beschlossen ist nichts. Für Krypto kommen die Meldepflichten allerdings ohnehin, über die ab 2026 geltenden EU-Meldevorschriften für Krypto-Dienstleister.

Struktur schlägt Stichtag

Ob und wie ein US-Baustein in deine Vermögensstruktur passt, klären wir in einem Beratungsgespräch, solange die Entscheidung noch deine ist.

Beratungsgespräch buchen

Stand: August 2026. Wir aktualisieren diese Seite bei relevanten Rechtsänderungen.

Daniel Taborek

Nächster Roadstop

Deine LLC. Ein Preis. Laufende Kanzleibegleitung.

Wähle deinen Bundesstaat und bestelle direkt, oder kläre offene Wohnsitzfragen zuerst in einer Beratung.