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“Steueroase Delaware” & andere Steuer-Irrtümer zur US LLC

Das Gerücht, dass Delaware eine Steueroase ist, hält sich hartnäckig. In gleicher Weise gibt es ein Vielzahl anderer Legenden rund um die steuerliche Behandlung US LLC. Mit den am häufigsten verbreiteten Irrtümern befassen wir uns hier.

Perspektive Ausland Podcast: Die Lüge von der „Steueroase“ Delaware

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland dem Mythos der Steueroase Delaware. Hören Sie jetzt rein.

#1 Delaware ist eine Steueroase

 

Delaware bietet keinerlei steuerliche Vorteile gegenüber anderen US-Bundesstaaten. Und das nicht nur im Kontext der Nullsteuer LLC. Auch Gesellschaften, die in den US regulär versteuern, haben absolut keine steuerliche Vorteile durch einen Firmensitz in Delaware (Ausnahme: Sie sind ein Konzern vom Kaliber Coca-Cola). Dass Delaware als Registersitz für US-Gesellschaften so beliebt ist hat keine steuerlichen, sondern andere Gründe.

#2 Auf den US-Bundesstaat kommt es an

 

Es ist völlig egal, in welchem US-Bundesstaat die Nullsteuer LLC gegründet wird. Die steuerlichen Vorteile (also die Steuerfreiheit in den USA) ist nicht vom Bundesstaat abhängig. Beachten Sie allerdings, dass manche Staaten von Gewinn unabhängige Pauschalsteuern erheben. So gibt es in Kalifornien eine Franchise Tax in Höhe von $800 pro Jahr, die jedes dort registrierte Unternehmen bezahlen muss, inklusive einer Nullsteuer LLC.

#3 Mit der LLC kann ich die Umsatzsteuer in der EU umgehen

 

Die EU Umsatzsteuer können Sie mit der LLC nicht umgehen. Ob allerdings eine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, hängt com Kontext ab.

Wenn Ihre Kunden beispielsweise Endverbraucher in der EU sind und Sie verkaufen automatisierte digitale Leistungen (E-Books, Online Memberships, Zugang zu Videos, Software, Downloads, Kurse usw.), dann müssen Sie die am Wohnsitzstaat des EU-Endverbrauchers gültige EU-Umsatzsteuer berechnen und abführen.

Sie müssen dann Ihre LLC in der EU für die Umsatzsteuer registrieren.

Keine Umsatzsteuer wird fällig, wenn Sie nicht-automatisierte Leistungen für EU-Endverbraucher außerhalb der EU erbringen, z.B. Coaching, Sprachunterricht, Beratung per Zoom.

Im B2B-Bereich gelten andere Regelungen.

#4 Die LLC darf keine Geschäfte in den USA machen

 

Die Nullsteuer LLC kann in den USA Geschäfte machen ohne die Steuerbefreiung zu riskieren, so lange sie dort keine Betriebsstätte hat. Die Betriebsstätten-Definition in den USA unterscheidet sich allerdings von jener in Europa. Vereinfacht gesagt wird eine Betriebsstätte ausgelöst, wenn Sie Personal in den USA haben (Angestellte oder Freelancer). Wenn dies auf Sie zutrifft, müssen Sie sich auf jeden Fall beraten lassen. Die Zusammenarbeit mit großen US-Dienstleistern wie Amazon FBA löst dagegen keine Betriebsstätte aus.

#5 Wo kein Kläger, da kein Richter

 

Hierbei beziehen wir uns vor allem auf die Verwendung der Nullsteuer LLC, wenn Sie z.B. in Deutschland wohnen (wovon wir strikt abraten).

Dadurch, dass die USA weit weg sind und nicht am automatischen Informationsaustausch nach OECD CRS teilnehmen, könnte beim einen oder anderen die fatale Meinung entstehen, dass man “sowieso nicht erwischt wird”.

Lassen Sie sich gesagt sein, dass das Finanzamt schneller Wind von Ihrer LLC bekommt, als Ihnen lieb ist. Ein Konto bei Wise, Stripe, PayPal oder einem ähnlichen Anbieter mit EU-Präsenz reicht aus. Denn bei allen Finanzdienstleistern sind Sie ja mit Ihrem Wohnsitz als Begünstigter der LLC hinterlegt.