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Affiliate- und Werbeeinnahmen über die US LLC 2026: Google, Meta, TikTok

Affiliate-Provisionen und Werbung über die US LLC: welches Steuerformular gilt, wann die USA einbehalten, was Amazon, Google, Meta und TikTok verlangen.

Veröffentlicht: 22. September 2026

Wer mit Inhalten Geld verdient, hat selten nur eine Einnahmequelle. Da ist die Provision aus dem Amazon-Partnerprogramm, die Umsatzbeteiligung an Werbung auf YouTube oder Facebook, die Ausschüttung eines Creator-Programms und die Vergütung eines Affiliate-Netzwerks für einen Software-Tipp. Für eine US LLC mit Inhaber im Ausland sind das keine Varianten desselben Themas, sondern verschiedene Einkunftsarten mit verschiedener US-Steuerlogik. Und bei einer Plattform ist die LLC gar nicht der richtige Empfänger. Wer das einmal sauber sortiert, erspart sich einbehaltene 30 Prozent, blockierte Auszahlungen und Formulare, die nachträglich korrigiert werden müssen. Die Besonderheiten der YouTube-Einnahmen stehen ausführlich im YouTube-Artikel. Affiliate-Programme und die übrigen Plattformen folgen jeweils einer eigenen Logik.

Drei Einkunftsarten, drei Steuerlogiken

Ob die USA von einer Zahlung an dich etwas einbehalten, hängt zuerst davon ab, ob die Einkünfte aus US-Quellen stammen. Die IRS fasst die Regeln in ihrer Übersicht zur Quelle von Einkünften zusammen, und zwei Zeilen dieser Tabelle entscheiden fast alles für Creator und Affiliates:

Vergütungen für persönliche Dienstleistungen gelten dort als erzielt, wo die Dienstleistung erbracht wird. Eine Affiliate-Provision ist im Kern die Bezahlung dafür, dass du Käufer vermittelst: Du erstellst Inhalte, setzt Links, bewirbst Produkte. Wenn du das von deinem Wohnsitz außerhalb der USA aus tust, spricht die Quellenregel für ausländische Einkünfte, auch wenn der Zahler ein US-Unternehmen ist.

Lizenzgebühren für Urheberrechte gelten als erzielt, wo das Recht genutzt wird. Dazu passt, wie Google die YouTube-Werbeeinnahmen behandelt: Einbehalten wird nur auf den Anteil, der auf Zuschauer in den USA entfällt.

Dazu kommt eine dritte Kategorie, die mit Steuerrecht wenig zu tun hat: Programme, die gar nicht an Gesellschaften auszahlen. TikTok ist dafür das deutlichste Beispiel.

Die gute Nachricht für die typische Struktur: Deine LLC ist aus US-Sicht steuerlich transparent und betreibt kein Geschäft in den USA. Solange das so bleibt, fällt auf ihre Gewinne keine US-Einkommensteuer an; warum, steht im Grundlagenartikel zur steuerlichen Behandlung. Die Frage ist also nicht, ob die USA deine Provisionen besteuern, sondern ob ein Zahler vorsorglich einbehält, weil ihm die richtigen Nachweise fehlen.

Das Formular: W-8BEN des Inhabers, nicht W-9 der LLC

US-Plattformen fragen in der Regel vor der ersten Auszahlung nach Steuerinformationen. Hier liegt eine typische Verwechslung, weil die LLC eine US-Gesellschaft mit US-Steuernummer ist und das Formular W-9 für US-Personen deshalb naheliegend wirkt.

Die IRS sieht das anders. In den Anweisungen zum Formular W-9 steht für steuerlich transparente Gesellschaften: Ist der Inhaber eine ausländische Person, muss der Inhaber ein passendes Formular W-8 ausfüllen statt eines W-9, auch wenn er eine US-Steuernummer hat. Die Anweisungen zum W-8BEN-E bestätigen das aus der anderen Richtung: Eine transparente Gesellschaft mit einem ausländischen Alleininhaber dokumentiert sich nicht selbst; der Inhaber gibt W-8BEN oder W-8BEN-E ab, je nachdem, ob er eine natürliche Person oder eine Gesellschaft ist.

Für die Single-Member-LLC mit dir als Inhaber heißt das: Du gibst dein persönliches W-8BEN ab, mit dir als Empfänger und deinem Wohnsitzland. Das W-8BEN-E ist dagegen das richtige Formular, wenn die LLC einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehört. Hat deine LLC mehrere Gesellschafter oder für die Besteuerung als Corporation optiert, gelten wieder andere Regeln; das gehört vor der ersten Auszahlung in eine Einzelprüfung.

Ein Punkt, der oft untergeht: Die Doppelbesteuerungsabkommen, auf die du dich im W-8BEN berufen kannst, sind die deines aktuellen Wohnsitzlandes, nicht die deines Passes. Wer aus Deutschland weggezogen ist, kann sich nicht mehr auf das deutsch-amerikanische Abkommen stützen. Und manche beliebten Zuzugsländer haben gar kein Einkommensteuerabkommen mit den USA: In der Abkommensliste der IRS fehlen unter anderem die Vereinigten Arabischen Emirate, Paraguay, Panama und Uruguay. Für Provisionen aus Dienstleistungen im Ausland spielt das meist keine Rolle, für US-Lizenzeinnahmen wie den US-Anteil der YouTube-Werbung sehr wohl.

Affiliate-Programme: Amazon als Beispiel für die Mechanik

Das Amazon-Partnerprogramm zeigt gut, worauf du bei jedem Affiliate-Programm achten solltest: Wer ist dein Vertragspartner, und was passiert ohne Steuerinformationen?

Beim US-Programm ist der Vertragspartner laut Operating Agreement die Amazon.com Services LLC. Die Steuerklausel in Schedule 3 ist deutlich: Amazon darf Steuern einbehalten, zu deren Einbehalt es verpflichtet ist, fordert von Zeit zu Zeit Steuerinformationen an und darf deine Provisionen zurückhalten, bis du sie lieferst. Ohne sauberes W-8BEN gibt es also im Zweifel gar keine Auszahlung.

Bewirbst du Amazon.de, ist die Lage eine andere. Laut Teilnahmevereinbarung des deutschen Partnerprogramms ist dein Vertragspartner für amazon.de die Amazon Europe Core S.à r.l. in Luxemburg, und auch sie behält sich vor, die Vergütung bei fehlenden Steuerinformationen einzubehalten. Deine LLC erbringt dann eine Dienstleistung an ein Unternehmen in der EU. Die Umsatzsteuer darauf schuldet der Leistungsempfänger nach dem Reverse-Charge-Prinzip, das wir im Reverse-Charge-Artikel erklärt haben.

Für Affiliate-Netzwerke und Direktprogramme von Software-Anbietern gilt dieselbe Prüfreihenfolge: Vertragspartner und Sitz feststellen, verlangtes Formular abgeben, Auszahlungsschwelle und Zahlungsweg prüfen. Die Provision selbst bleibt dabei Vergütung für deine Vermittlungsleistung.

Google und YouTube: Der US-Anteil zählt

Google trennt bei YouTube sauber nach Zuschauerland. Laut YouTube-Hilfe zur US-Quellensteuer unterliegt bei gültigen Steuerinformationen nur der Anteil der Einnahmen aus Zuschauern in den USA dem Einbehalt, und zwar mit einem Satz zwischen 0 und 30 Prozent, je nach Abkommen deines Wohnsitzlandes. Ohne Steuerinformationen sieht es deutlich schlechter aus: Google kann dann bei einem Konto als Einzelperson bis zu 24 Prozent der weltweiten Einnahmen einbehalten, bei einem Unternehmenskonto außerhalb der USA 30 Prozent der US-Einnahmen.

Wer in einem Land ohne US-Abkommen lebt, trägt den vollen Satz auf den US-Anteil. Das ist keine Frage der LLC, sondern der Quellenregel für Lizenzeinnahmen, und es ist dieselbe Mechanik, die Selfpublisher bei Amazon KDP trifft; der KDP-Artikel rechnet das Beispiel durch. Die Einzelheiten zu YouTube, inklusive der Frage, wann sich das Modell für Creator überhaupt lohnt, stehen im YouTube-Artikel.

Meta: Formulare, Einbehalt und eine Frist, die niemand liest

Für Werbeeinnahmen auf Facebook gelten die Content Monetisation Terms. Drei Klauseln sind für LLC-Inhaber relevant.

Erstens der Vertragspartner. "Meta" bezeichnet dort die Meta Platforms, Inc., die Meta Platforms Ireland Limited oder ein verbundenes Unternehmen.

Zweitens die Steuerklausel. Du musst Meta die Steuernummer, Formulare und Bescheinigungen liefern, die Meta für Meldung und Einbehalt braucht. Meta darf Steuern abziehen, die nach US-Recht oder anderem Recht einzubehalten sind, und diese gehen vollständig zu deinen Lasten. Wo anwendbar, erstellt Meta außerdem Umsatzsteuer-Gutschriften im Selbstfakturierungsverfahren, und du bist für die Abführung der darauf ausgewiesenen Steuer verantwortlich.

Drittens die Frist. Wer die Zahlungseinrichtung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Annahme der Bedingungen abschließt, verliert laut Vertrag den Anspruch auf die bis dahin gesammelten Beträge. Für Empfänger außerhalb der USA wird erst ab 100 Dollar ausgezahlt; kleinere Beträge werden auf den Folgemonat übertragen.

TikTok: Hier ist die LLC der falsche Empfänger

Beim Creator Rewards Program von TikTok stellt sich die Formularfrage gar nicht erst für die LLC. Laut TikTok-Hilfe zum Programm muss ein Teilnehmer in einem Land ansässig sein, in dem das Programm verfügbar ist, echte Kontodaten wie den richtigen Namen und das Geburtsdatum angeben und ein persönliches Konto haben. Geschäftskonten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das Programm richtet sich also an dich als Person in deinem Wohnsitzland, nicht an eine Gesellschaft in Wyoming.

Das ist kein Nachteil, solange man es weiß: Die Creator-Ausschüttungen landen bei dir persönlich und werden in deinem Wohnsitzland versteuert. Kooperationen mit Marken, die du über TikTok bewirbst, kann deine LLC dagegen ganz normal in Rechnung stellen, denn dort ist die Marke dein Vertragspartner, nicht die Plattform.

Kooperationen mit Marken: Hier schreibt die LLC selbst die Rechnung

Neben Provisionen und Plattformausschüttungen gibt es die dritte große Einnahmequelle vieler Creator: bezahlte Kooperationen, bei denen eine Marke direkt für einen Beitrag, ein Video oder eine Kampagne bezahlt. Hier gibt es kein Formular im Plattform-Dashboard, sondern eine Rechnung deiner LLC an das Unternehmen. Und weil viele dieser Marken in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sitzen, entscheidet deren Umsatzsteuerrecht über den Inhalt.

Sitzt die Marke in Deutschland, schuldet sie als Leistungsempfängerin die Umsatzsteuer auf deine Werbeleistung selbst, weil deine LLC im Ausland ansässig ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 UStG); auf deine Rechnung gehört der Vermerk "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" nach § 14a Abs. 5 UStG, ohne Steuerausweis. In Österreich verlangt § 11 Abs. 1a UStG 1994 zusätzlich die UID der Marke auf der Rechnung. In der Schweiz zahlt die Marke gegebenenfalls die Bezugsteuer nach Art. 45 des Mehrwertsteuergesetzes, und deine Rechnung darf keine Schweizer Mehrwertsteuer ausweisen, solange die LLC dort nicht registriert ist. Wer sauber abrechnet, ist für Marketingabteilungen ein angenehmer Partner, und das ist bei Kooperationen ein echter Wettbewerbsvorteil.

Was die LLC leistet und was sie nicht leistet

Die US LLC ist für Affiliate- und Werbeeinnahmen ein sauberes Sammelbecken: ein Firmenkonto, eine Rechnungsadresse für Kooperationen, eine Gesellschaft, die Plattformen und Netzwerke als Geschäftspartner akzeptieren. Sie ändert aber nichts daran, wo du steuerpflichtig bist. Die Gewinne deiner LLC werden in deinem Wohnsitzland besteuert, nach dessen Regeln.

Wer noch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnt, versteuert Affiliate- und Werbeeinnahmen dort; die LLC bringt dann Verwaltungsaufwand, aber keinen Steuervorteil. Und wer als Deutscher in ein Niedrigsteuerland gezogen ist, sollte zusätzlich die erweiterte beschränkte Steuerpflicht kennen. Ausgelöst wird sie nicht durch ein fehlendes Abkommen, sondern bei Deutschen mit mindestens fünf Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in den letzten zehn Jahren durch die niedrige Besteuerung im Zuzugsland zusammen mit wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland; die Details stehen im Grundlagenartikel zu § 2 AStG.

Die Checkliste vor der ersten Auszahlung

  1. Einkunftsart je Quelle bestimmen: Provision für Vermittlung, Umsatzbeteiligung an Werbung mit US-Lizenzanteil oder Creator-Programm für Personen.
  2. Formular richtig wählen: Bei der Single-Member-LLC mit dir als ausländischem Inhaber dein persönliches W-8BEN, kein W-9 im Namen der LLC.
  3. Abkommen deines Wohnsitzlandes prüfen, nicht das deines Passes, und im W-8BEN nur geltend machen, was dir tatsächlich zusteht.
  4. Vertragspartner je Programm notieren: Amazon.com Services LLC, Amazon Europe Core, Meta Platforms Inc. oder Ireland. Davon hängen Rechnung und Umsatzsteuer ab.
  5. Fristen und Schwellen im Blick behalten, etwa Metas sechs Monate für die Zahlungseinrichtung.
  6. TikTok-Ausschüttungen persönlich vereinnahmen und Markenkooperationen über die LLC abrechnen.

Wenn deine Einnahmen aus mehreren Plattformen kommen und du nicht sicher bist, welches Formular wo hingehört oder ob dein Wohnsitzland ein Abkommen mit den USA hat, buche ein Beratungsgespräch mit Sebastian. Die Rechtsanwälte im Team prüfen die Formulare und die Abkommenslage für deine konkrete Struktur.

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