YouTube-Einnahmen und US-LLC: Wann funktioniert das steuerfrei – und wann nicht?
Viele digitale Unternehmer, YouTuber und Content Creator monetarisieren ihre Inhalte über eine US-LLC. Das Modell klingt verlockend: Eine disregarded entity LLC zahlt in den USA keine Steuern, solange der Eigentümer kein US-Person ist – also kein US-Bürger, Greencard-Inhaber oder steuerlich ansässig in den Vereinigten Staaten.
Aber wie sieht es konkret mit YouTube-Einnahmen aus, wenn diese über eine LLC laufen? Gibt es US-Quellensteuer? Was ist mit dem Steuerstatus im Wohnsitzstaat? Und funktioniert das Modell auch für digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz oder für Expats in Dubai?
Wir beleuchten das Thema praxisnah und fundiert.
LLC + YouTube: Das Grundmodell
Wenn du eine US-LLC betreibst, die als disregarded entity behandelt wird (also steuerlich transparent ist), dann fließt der Gewinn steuerlich direkt an dich. Das heißt:
Die LLC selbst zahlt keine US-Steuer.
Die Einnahmen gelten steuerlich als direkt von dir erzielt.
⚠️ Wichtig: Diese Steuerfreiheit gilt nur, solange du in den USA keine Betriebsstätte (Permanent Establishment, PE) unterhältst und nicht als in den USA gewerblich tätig (ETBUS) im Sinne des US-Steuerrechts giltst. Falls deine LLC als aktiv in den USA operierend eingestuft wird – z. B. durch Mitarbeiter, feste Einrichtungen oder US-Verträge –, kann eine volle US-Steuerpflicht entstehen.
Dabei ist entscheidend: Die Quelle der Einnahmen bestimmt, ob US-Quellensteuer einbehalten wird.
Warum Google das W-8-Formular verlangt
Google ist als US-Unternehmen gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungen an ausländische Personen oder Unternehmen zu prüfen, ob US-Quellensteuer anfällt. Ohne korrektes Formular muss Google davon ausgehen, dass eine Steuerpflicht besteht – und standardmäßig 30 % Quellensteuer einbehalten.
Das W-8-Formular ist also dein Nachweis gegenüber Google (und damit indirekt dem IRS), dass:
du nicht in den USA steuerpflichtig bist,
du in einem bestimmten Land steuerlich ansässig bist (ggf. mit DBA),
es sich bei deinen Einnahmen nicht um US-quellensteuerpflichtige Einkünfte handelt.
Ohne korrekt eingereichtes Formular muss Google also rein vorsorglich die 30 % abziehen – auch wenn du eigentlich gar keine US-Steuer schuldest.
👉 Wichtig zu wissen: Google verlangt in der Praxis nicht, dass du ein PDF-Formular hochlädst. Stattdessen nutzt Google ein vereinfachtes Online-Dialogsystem, in dem du Schritt für Schritt die relevanten Informationen angibst. Google generiert daraus automatisch ein internes W-8BEN-Profil.
Wir unterstützen dich auf Wunsch gerne bei der korrekten Beantwortung dieser Fragen – inklusive individueller Einschätzung, ob W-8BEN oder W-8BEN-E erforderlich ist.
Überblick: Die wichtigsten W-8-Formulare
Es gibt mehrere Varianten des Formulars W-8 – je nachdem, wer die Einnahmen erhält und welche Struktur vorliegt:
W-8BEN: Für natürliche Personen (z. B. du als Einzelperson, die eine LLC besitzt). Das häufigste Formular.
W-8BEN-E: Für Unternehmen, z. B. wenn deine LLC von einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten wird.
W-8ECI: Für Einkünfte, die effektiv mit einer US-Betriebsstätte verbunden sind – in unserem Fall selten relevant.
W-8EXP: Für bestimmte steuerbefreite Organisationen (z. B. Stiftungen).
W-8IMY: Für sogenannte Intermediäre und Partnerschaften (z. B. Multi-Member-LLCs mit mehreren Gesellschaftern).
Für die allermeisten YouTuber mit US-LLC ist das W-8BEN oder – bei Unternehmensbesitz – das W-8BEN-E relevant.
💡 Hinweis: Unser Team kann für dich die passende W-8-Formularvariante ermitteln und den gesamten Ausfüllprozess übernehmen – inklusive Begleitdokumentation für Google, Patreon, Stripe & Co.
AdSense-Einnahmen: U.S.-source oder nicht?
Google (bzw. YouTube) zahlt AdSense-Einnahmen an die im Backend hinterlegte LLC oder Einzelperson aus. Dabei greift Google auf die Angaben im Formular W-8BEN zurück, das du einmal hinterlegt hast.
Entscheidend ist:
Wenn du deine Videos außerhalb der USA produzierst, gelten die Einnahmen in der Regel als ausländische Dienstleistungseinkünfte.
Solche Einkünfte sind aus US-Sicht nicht in den USA steuerpflichtig und unterliegen nicht der US-Quellensteuer, auch ohne DBA.
Voraussetzung: Du hast ein korrekt ausgefülltes W-8BEN eingereicht.
Denn laut US-Steuerrecht zählt der Ort der Leistungserbringung, nicht der Ort des Publikums. Wenn du deine Videos in Dubai, Bangkok oder Lissabon produzierst, ist das Einkommen aus US-Sicht "ausländisch".
YouTube Premium: Der Sonderfall
Einzige Ausnahme: YouTube Premium-Einnahmen.
Diese werden von Google in der Regel als Lizenzeinnahmen (royalties) behandelt. Warum?
Weil YouTube zahlende Nutzer in den USA deine Inhalte "nutzen",
und du Google implizit ein Nutzungsrecht an deinem geistigen Eigentum (deinen Videos) einräumst.
Solche Lizenznutzungen in den USA gelten nach IRC §861(a)(4) als US-Quellen-Einkünfte und unterliegen 30 % Quellensteuer, sofern du kein DBA mit den USA hast.
Diese Quellensteuer betrifft nur den Premium-Anteil deiner Einnahmen – meist ein kleiner Prozentsatz. Aber wichtig zu wissen, wenn du in einem Land wie den VAE lebst.
Wichtige Voraussetzung: Korrekt ausgefülltes W-8BEN
Um die Quellensteuer auf AdSense zu vermeiden, brauchst du ein korrektes Formular W-8BEN. Dabei gilt:
Bist du als Einzelperson Eigentümer der LLC (Single-Member-LLC), musst du persönlich das W-8BEN ausfüllen – nicht die LLC.
Die LLC ist steuerlich transparent – der IRS schaut "durch" sie hindurch.
In Zeile 1 des Formulars kommt dein Name, nicht der der LLC.
Die LLC kann optional in Zeile 7 ("Reference number") erwähnt werden.
Wenn du hingegen eine Kapitalgesellschaft als Eigentümer deiner LLC hast, kommt das Formular W-8BEN-E zum Einsatz.
Achtung: Steuerfalle im Wohnsitzstaat
Auch wenn deine US-LLC in den USA steuerlich transparent ist, kann sie in deinem Wohnsitzstaat unter bestimmten Bedingungen als Betriebsstätte oder steuerlich relevante Einheit gelten. Das bedeutet:
Die Steuerbehörden vor Ort (z. B. in Dubai oder Zypern) könnten argumentieren, dass die LLC ihren Ort der Geschäftsleitung bei dir hat.
In diesem Fall wäre der komplette Gewinn der LLC in deinem Wohnsitzstaat steuerpflichtig.
Gerade in Ländern wie den VAE, wo es zunehmend wirtschaftliche Substanz- und Reportingpflichten gibt (z. B. Economic Substance Regulations, Corporate Tax), solltest du dich fachkundig beraten lassen. Eine falsche Annahme kann hier zu empfindlichen Steuerforderungen führen.
Unser Tipp: Lass prüfen, in welchem Land deine LLC steuerlich als ansässig gelten könnte. Nur dann kannst du fundiert entscheiden, ob sich das Modell für dich lohnt.
Alternative: Wohnsitz in einem Niedrigsteuerland mit DBA
Statt als digitaler Nomade ohne steuerlichen Wohnsitz zu agieren, kann es strategisch klüger sein, dir einen festen steuerlichen Wohnsitz in einem DBA-Land mit niedriger effektiver Steuer zu suchen. Beispiele:
Malta: Mit dem Non-Dom-Status kannst du ausländische Einnahmen wie AdSense steuerfrei vereinnahmen, solange sie nicht nach Malta überwiesen werden.
Zypern: Mit dem Non-Dom-Status und IP-Box-Regelungen lässt sich eine effektive Steuerlast von unter 5% erzielen.
In beiden Fällen profitierst du von einem gültigen Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA – und kannst das W-8BEN sauber und legal ausfüllen.
Für viele ist das der bessere Weg als das steuerliche Niemandsland des digitalen Nomadentums.
Fazit: US-LLC für YouTuber – nicht immer steuerfrei
Das Modell "LLC + YouTube" kann sehr effizient sein, wenn:
du in einem Land mit DBA lebst (optional, aber hilfreich für YouTube Premium),
dort auch tatsächlich steuerlich ansässig bist,
die Leistung (Content-Erstellung) außerhalb der USA erfolgt,
du korrekt das W-8BEN ausgefüllt hast,
und dir bewusst ist, dass YouTube Premium als Lizenzzahlung gelten kann.
Für Nomaden ohne steuerlichen Wohnsitz, Menschen in Niedrigsteuerländern ohne DBA (z. B. Paraguay, Panama) oder Expats mit unsicherem Steuerstatus kann die US-LLC steuerlich nachteilig sein.
Unser Angebot
Als Kanzlei Mount Bonnell unterstützen wir Unternehmer, Freelancer und digitale Nomaden beim Aufbau steuerfreier LLC-Strukturen in den USA. Wir achten dabei darauf, dass die Struktur auch international sinnvoll eingebettet ist und nicht zu unbeabsichtigten Steuerfallen führt.
Wenn du mit dem Gedanken spielst, deine YouTube- oder Online-Einnahmen über eine US-LLC zu strukturieren, buch dir gerne ein Beratungsgespräch mit unserem Team.