Abmahnangst, FernUSG & BGH-Schock? Warum clevere Coaches einfach auswandern!

Stell dir vor: Du coachst fleißig online. Verkauft hast du dein 9-Monats-Mentoring-Programm mit Zoom-Calls, Worksheets und WhatsApp-Support. 12.000 €, fairer Deal. Der Kunde war happy – bis er auf TikTok ein Video mit dem Titel „Wie du dein Coaching-Honorar zurückbekommst“ gesehen hat.

Und plötzlich will er alles zurück.

Sein Argument? Dein Vertrag sei nichtig, weil du keine Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) hast.

Klingt lächerlich? Der Bundesgerichtshof sieht das leider anders. 😬

Willkommen im Land der Paragraphen und Rückabwicklungen

Das Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat es in sich. Der BGH sagt klipp und klar:

Online-Coaching ist Fernunterricht – auch für Unternehmer.
Ohne Zulassung = Vertrag nichtig.
Geld zurück!

Und zack, plötzlich laufen auf YouTube die ersten „Wie du deinen Coach verklagst“-Ads, und Anwälte entdecken die Coaching-Welt als neues Jagdrevier.

Aber Moment mal… was ist dieses FernUSG eigentlich?

Ganz einfach gesagt: Es ist ein urdeutsches Gesetz, das Kunden vor dubiosen Fernlehrern schützen soll. Klingt vernünftig. Blöd nur, dass auch Coaches betroffen sind, die mit Zoom & Co. arbeiten – also so ziemlich du, ich und der Rest der digitalen Welt.

Wenn du dein Coaching online durchführst, regelmäßig Wissen vermittelst und dein Kunde nicht direkt neben dir sitzt, dann: Bingo. Du fällst ins FernUSG.

Coaches im Visier: Willkommen im Abmahnland

Die Realität: Selbst wenn du dein Programm sauber lieferst und dein Kunde zufrieden war – das Gesetz kann dich aushebeln. Ein geschickter Anwalt reicht, und plötzlich bist du in der Beweispflicht. Und wehe, du hast deine AGB von einem KI-Generator zusammenklicken lassen…

Der elegante Ausweg? Ab in die Sonne – mit LLC im Gepäck

Aber hey – keine Panik. Es gibt eine Lösung. Sie ist simpel, elegant und macht auch noch dein Leben schöner:

Wandere aus. Gründe eine US-LLC. Und verabschiede dich vom FernUSG.

Denn: Das Gesetz gilt nur, wenn deutsches Recht auch wirklich anwendbar ist. Und das ist nicht der Fall, wenn du…

  • wirklich im Ausland lebst,

  • deine LLC im Ausland sitzt,

  • dein Vertrag eine Gerichtsstandsvereinbarung außerhalb Deutschlands enthält,

  • und ausländisches Recht als Grundlage vereinbart wurde.

Klingt zu gut, um wahr zu sein? Ist aber Realität. 🤷‍♂️

Ein Beispiel: Sandra macht’s vor

Die Österreicherin Sandra war Online-Coach in Berlin. Sie hatte genug von Bürokratie, Finanzamt und rechtlicher Unsicherheit. Heute lebt sie auf Ko Samui, arbeitet von einem Coworking-Space am Meer – und hat ihre Coaching-Firma als LLC in New Mexico registriert.

In ihren AGB steht:

  • Gerichtsstand: Albuquerque

  • Anwendbares Recht: Delaware

Was passiert, wenn ein deutscher Kunde ihr Coaching anzweifelt? Ganz einfach:

👉 Der muss in den USA klagen.
👉 Und dort interessiert das FernUSG niemanden.

Sandra ist raus aus der deutschen Jurafalle – und du kannst das auch sein.

Aber Achtung: Fake-Auswandern bringt nix

Wenn du jetzt denkst: „Geil, ich melde mich irgendwo ab, gründe schnell eine LLC und mach weiter wie bisher“ – dann halt kurz inne.

Denn das Finanzamt kennt diese Spielchen.

Wenn du…

  • weiterhin in Deutschland wohnst,

  • deine Zoom-Calls von deinem Wohnzimmer in Köln machst,

  • deine Steuern nicht erklärst,

  • und deine Kunden auch aus Deutschland akquirierst,

…dann hilft dir auch keine US-LLC. Dann bist du einfach nur ein deutscher Unternehmer mit einer peinlich offensichtlichen Ausweichkonstruktion.

Mach’s richtig. Mach’s international. Mach’s mit uns.

Hier ist, was du brauchst, um dich wirklich abzusichern:

Wirklich auswandern. Nicht nur auf dem Papier.
Eine US-LLC gründen. Wir helfen dir dabei.
Saubere Verträge. Mit klarer Rechtswahl & Gerichtsstandsvereinbarung.
Keine Betriebsstätte in Deutschland.
Und: Struktur, die rechtlich hält – nicht aus einem YouTube-Video.

Fazit: Wer wirklich geht, hat nichts zu befürchten

Das BGH-Urteil ist keine Apokalypse – es ist ein Weckruf. Wer digital arbeitet, kann auch digital frei sein. Aber nur, wenn du das Spiel richtig spielst.

Also: Zieh los. Raus aus Deutschland. Raus aus dem FernUSG. Rein in die Sonne.

Und wenn du wissen willst, wie genau das für dich funktioniert?

Dann buch ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch mit uns.
Kein Fernunterricht. Kein Gratis-Talk. Sondern glasklare Lösungen.

Kanzlei Mount Bonnell: Die Kanzlei für digitale Rebellen.

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