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Sales Tax für die US LLC: was 2026 wirklich anfällt

Umsatzsteuer in den USA heißt Sales Tax und funktioniert komplett anders: Economic Nexus, SaaS-Staaten, Marketplace-Regeln und die ehrliche Faustregel je Modell.

Veröffentlicht: 25. August 2026

Irgendwann fragt es jeder Mandant: "Und was ist mit der Umsatzsteuer in den USA?" Die kurze Antwort steht in unserem Grundlagen-Artikel: Eine Umsatzsteuer nach europäischem Muster gibt es nicht, stattdessen erheben die Bundesstaaten ihre Sales Tax. Die lange Antwort ist der Grund für diesen Artikel, denn zwischen "gibt es nicht" und "betrifft mich nie" liegt 2026 eine Mechanik, die du als Dienstleister oder Digital-Anbieter einmal verstanden haben solltest: Economic Nexus, die abgeschafften Transaktionsschwellen, die SaaS-Frage und die Marketplace-Regeln. Hier ist das Praxisstück, Stand August 2026, mit der ehrlichen Faustregel für dein Geschäftsmodell am Ende.

Warum "Umsatzsteuer USA" die falsche Frage ist

Die Sales Tax ist keine Bundessteuer, sondern Sache der Einzelstaaten: 45 Staaten plus Washington D.C. erheben eine landesweite Sales Tax, fünf nicht (New Hampshire, Oregon, Montana, Delaware und Alaska, wobei in Alaska Gemeinden eigene Sätze erheben). Die kombinierten Sätze aus Staat und Kommune liegen typischerweise zwischen 6 und 10 Prozent, die Tax Foundation führt dazu eine laufend aktualisierte Übersicht (Sekundärquelle). Der Systemunterschied zur EU ist fundamental: Die Sales Tax fällt nur auf der letzten Stufe an, beim Verkauf an den Endabnehmer, es gibt keinen Vorsteuerabzug, keine Steuer auf jeder Wertschöpfungsstufe, keine USt-ID-Logik. Und, für dich am wichtigsten: Sie besteuert standardmäßig Waren, nicht Dienstleistungen. Wer also mit seiner LLC Beratung, Design, Entwicklung oder Marketing verkauft, spielt in diesem System von Haus aus in der unkritischen Liga. Warum das so ist und wo die Ausnahmen lauern, gleich im Detail.

Wayfair und der Economic Nexus: wann ein Staat dich überhaupt greifen darf

Bis 2018 galt: Ein Bundesstaat konnte nur Unternehmen zur Sales-Tax-Einsammlung verpflichten, die dort physisch präsent waren, mit Büro, Lager oder Personal. Das Urteil South Dakota v. Wayfair des Supreme Court hat diese Welt beendet und den Economic Nexus etabliert: Auch reiner Umsatz in einen Staat hinein kann die Registrierungspflicht auslösen, ganz ohne physische Präsenz. Seither hat jeder Sales-Tax-Staat eigene Schwellen definiert, und die Landschaft 2026 sieht so aus:

Die Standardschwelle liegt bei 100.000 Dollar Umsatz pro Jahr in den jeweiligen Staat. Einige große Staaten liegen deutlich höher: Kalifornien verlangt die Registrierung laut seiner Steuerbehörde CDTFA erst ab 500.000 Dollar Warenumsatz in den Staat, Texas ebenfalls ab 500.000 Dollar, und New York kombiniert 500.000 Dollar und mindestens 100 Transaktionen als doppelte Bedingung.

Und die berühmte 200-Transaktionen-Schwelle, die früher fast überall neben der Umsatzschwelle stand und Kleinanbieter mit vielen billigen Verkäufen in die Pflicht zog? Sie ist auf dem Rückzug: Stand August 2026 haben 17 Staaten sie ersatzlos gestrichen, darunter Kalifornien, Colorado, Illinois (zum 1. Januar 2026), Louisiana, Massachusetts, North Carolina, Utah, Washington, Wisconsin und Wyoming; Kentucky folgte zum 1. August 2026. Avalara führt die laufend aktualisierte Liste (Sekundärquelle eines Compliance-Anbieters, Stand 3. August 2026). In gut einem Dutzend Staaten existiert die Transaktionsschwelle allerdings noch, du kannst sie also nicht pauschal ignorieren, wenn du viele kleine Verkäufe in einzelne Staaten hast. Die Richtung ist trotzdem eindeutig: Es zählt zunehmend nur noch der Umsatz je Staat, und die Messlatte liegt bei sechsstelligen Beträgen pro Staat und Jahr. Wer seinen US-Umsatz über viele Staaten verteilt, bleibt oft überall unter der Schwelle, obwohl der Gesamtumsatz stattlich ist.

Dienstleistungen: warum B2B-Arbeit meist unkritisch ist

Jetzt der Teil, der die typische Dienstleister-LLC betrifft, den Freelancer wie die Agentur: Die meisten Bundesstaaten besteuern Dienstleistungen gar nicht oder nur einzelne, ausdrücklich aufgezählte Kategorien. Beratung, Strategie, Texterstellung, Softwareentwicklung als Werkleistung, Design, Coaching: Für solche Leistungen an Geschäftskunden fällt in der großen Mehrheit der Staaten schlicht keine Sales Tax an, selbst wenn du die Umsatzschwelle reißen würdest. Dazu kommt die praktische Realität: Wer als Solo-Dienstleister oder kleine Agentur remote arbeitet, erreicht die 100.000 Dollar in einem einzelnen Staat selten, denn die Schwelle gilt je Staat, nicht US-weit.

Die Ausnahmen gehören zur Ehrlichkeit dazu: Hawaii, New Mexico, South Dakota und West Virginia besteuern Dienstleistungen dem Grundsatz nach, dort ist die Steuer auf Services der Normalfall mit Ausnahmen statt umgekehrt. Und Maryland hat zum 1. Juli 2025 eine 3-Prozent-Steuer auf Daten- und IT-Dienstleistungen eingeführt, die auch remote erbrachte Tech-Leistungen an Kunden in Maryland erfasst. Das ändert nichts an der Faustregel, aber es zeigt die Richtung: Die Staaten suchen Geld, und Dienstleistungen rücken langsam ins Visier. Für dich heißt das: B2B-Dienstleistung remote = entspannt bleiben, aber die Kundenliste einmal im Jahr gegen die Sonderfälle halten. Wichtig auch die Abgrenzung: Die Sales-Tax-Frage ist komplett unabhängig von der Frage, ob deine LLC US-Einkommensteuer auslöst; das eine ist Verbrauchsbesteuerung der Kunden, das andere Ertragsbesteuerung deiner Gewinne.

SaaS und digitale Produkte: hier wird es staatenabhängig

Bei Software-Abos und digitalen Gütern endet die Gemütlichkeit, denn hier haben die Staaten in den letzten Jahren kräftig nachgelegt. Rund die Hälfte der Sales-Tax-Jurisdiktionen besteuert SaaS inzwischen in irgendeiner Form. Ein paar belastbare Beispiele statt einer erfundenen 50-Staaten-Tabelle:

New York behandelt den Zugriff auf Software als steuerpflichtige "prewritten software", egal ob installiert, heruntergeladen oder remote genutzt; die Steuerbehörde erklärt das in ihrem Tax Bulletin, und ein Berufungsurteil vom Januar 2026 hat die Linie gerade nochmals bestätigt. Texas ordnet SaaS als "data processing service" ein: steuerpflichtig, mit einem pauschalen 20-Prozent-Abschlag, sodass effektiv 80 Prozent des Abo-Preises besteuert werden. Auch Pennsylvania, Washington, Massachusetts und Ohio besteuern SaaS. Auf der anderen Seite stehen Kalifornien und Florida, die SaaS nicht besteuern, weil kein greifbares Wirtschaftsgut übertragen wird. Für E-Books, Onlinekurse und Downloads gilt dieselbe Flickenteppich-Logik mit eigenen Definitionen je Staat; Louisiana etwa besteuert digitale Produkte seit Anfang 2025.

Was heißt das praktisch für dein SaaS oder dein digitales Produktgeschäft? Erstens: Relevant wird das Thema erst, wenn du in einem SaaS-besteuernden Staat über dessen Nexus-Schwelle kommst, also zum Beispiel mehr als 100.000 Dollar Jahresumsatz mit Kunden in Pennsylvania oder mehr als 500.000 Dollar mit Kunden in Texas oder New York machst. Zweitens: Ab da ist es keine Katastrophe, sondern Verwaltung, registrieren, einsammeln, abführen, wie Millionen US-Firmen auch. Drittens: Moderne Zahlungs- und Billing-Anbieter rechnen die Steuer am Checkout automatisch aus, die Registrierungspflicht bleibt aber deine.

Marketplace Facilitator: wenn die Plattform einsammelt

Verkaufst du über Amazon, Etsy, eBay, App Stores oder vergleichbare Plattformen, greift die dritte Säule des Systems: Seit Missouri als letzter Staat zum 1. Januar 2023 nachgezogen hat, verpflichten alle Sales-Tax-Staaten die Marktplätze selbst, die Sales Tax für ihre Händler einzusammeln und abzuführen. Für dich als Plattform-Verkäufer heißt das: Die Steuer auf deine Marktplatz-Umsätze ist im Regelfall erledigt, bevor du sie je gesehen hast. Zwei Fußnoten verhindern, dass daraus falsche Sorglosigkeit wird: Marktplatz-Umsätze zählen in vielen Staaten trotzdem für deine eigene Nexus-Schwelle mit, relevant, sobald du zusätzlich einen eigenen Shop betreibst. Und wer über Amazon FBA Ware in US-Lagern liegen hat, hat über das Lager physische Präsenz in mehreren Staaten, der FBA-Artikel behandelt diesen Fall, das E-Commerce-Stück die Warenlogik insgesamt.

Registrierung und Filing: so sieht die Pflicht aus, wenn sie kommt

Angenommen, du reißt irgendwann tatsächlich eine Schwelle: Dann registrierst du die LLC beim Department of Revenue des jeweiligen Staats für ein Sales Tax Permit, sammelst ab dann die Steuer am Checkout ein und reichst Meldungen ein, je nach Volumen monatlich, quartalsweise oder jährlich. Das ist Fleißarbeit, keine Raketenwissenschaft, und sie lässt sich weitgehend automatisieren. Eine echte Vereinfachung existiert obendrein: Das Streamlined-Sales-Tax-Programm (SST), dem 24 Staaten angehören, bietet eine zentrale, kostenlose Registrierung für alle Mitgliedstaaten, und Remote Seller ohne physische Präsenz können dort zertifizierte Dienstleister (CSPs) nutzen, deren Kosten die Mitgliedstaaten tragen: Berechnung, Meldung und Abführung laufen dann praktisch ohne dein Zutun. Der Haken: Die großen Vier (Kalifornien, Texas, New York, Florida) sind keine SST-Mitglieder, dort bleibt die Direktregistrierung. Unsere Praxis-Reihenfolge für Mandanten: erst messen (welcher Staat, wie viel Umsatz, welche Produktkategorie), dann registrieren, nie umgekehrt. Wer sich vorsorglich in zehn Staaten registriert, in denen er nichts schuldet, kauft sich zehn Melde-Pflichten ohne Gegenwert.

Was das alles NICHT ist: EU-Umsatzsteuer

Der häufigste Denkfehler in Erstgesprächen ist die Vermischung der Systeme, deshalb in aller Klarheit: Die Sales Tax betrifft ausschließlich deine Umsätze mit US-Kunden. Deine Rechnungen an europäische Kunden haben damit nichts zu tun, sie folgen der EU-Logik, und die haben wir separat aufgeschrieben: Reverse Charge für B2B-Rechnungen an EU-Geschäftskunden, OSS-Pflichten bei digitalen B2C-Verkäufen in die EU. Die beiden Welten teilen kein Formular, keine Schwelle und keine Behörde. Eine LLC kann in den USA komplett unter allen Nexus-Schwellen liegen und trotzdem in der EU OSS-pflichtig sein, und umgekehrt. Wer beide Fragen sauber trennt, hat schon die halbe Compliance verstanden.

Und weil auch das in dieselbe Schublade gehört: Dieser Artikel richtet sich an Ausgewanderte und Auswandernde, deren Wohnsitzfrage geklärt ist. Wohnst du noch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, ist die Sales Tax dein kleinstes Thema, denn dann werden die LLC-Gewinne ohnehin an deinem Wohnsitz besteuert, und die Struktur löst dort mehr Probleme aus, als sie löst; die Rechtslage dazu steht hier. Erst Wohnsitz, dann Werkzeug, diese Reihenfolge bleibt.

Die ehrliche Faustregel je Geschäftsmodell

Freelancer und Agenturen mit B2B-Dienstleistungen: In aller Regel keine Sales-Tax-Pflicht, nirgends. Einmal jährlich prüfen, ob nennenswerter Umsatz in die Service-Besteuerer (Hawaii, New Mexico, South Dakota, West Virginia) oder unter Marylands Tech-Steuer fällt. SaaS-Anbieter: Unkritisch, bis der Umsatz je Staat sechsstellig wird; ab dann Staatenliste führen, mit New York, Texas, Pennsylvania und Washington als üblichen ersten Kandidaten. Verkäufer digitaler Produkte an US-Endkunden: Wie SaaS, mit noch bunterer Definitionslage; verkauft die Plattform (Kursportal, App Store, Marktplatz), sammelt meist der Facilitator. E-Commerce mit US-Ware: Das einzige Modell, bei dem die Sales Tax von Anfang an auf die Tagesordnung gehört, besonders mit FBA-Lagern. Und für alle vier gilt: Die Sales Tax ist ein Verwaltungsthema, kein Steuerrisiko deines Modells. Sie schmälert nicht deinen Gewinn, denn sie wird auf den Preis aufgeschlagen und durchgereicht; sie kostet nur Disziplin.

Dein nächster Schritt

Wenn dein Geschäft eine B2B-Dienstleistung ist: LLC bestellen und dieses Thema mit gutem Gewissen auf Wiedervorlage legen; die Rechnungs- und Compliance-Vorlagen bekommst du im Paket. Wenn du SaaS, digitale Produkte oder US-Ware verkaufst oder kurz davor stehst, buche ein Beratungsgespräch mit Sebastian, bevor der US-Umsatz sechsstellig je Staat wird: eine Stunde, ehrliches Feedback, 15-Minuten-Garantie, und bei Bedarf übernehmen wir Registrierung und laufende Meldungen als Mandat.

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Nullsteuer.llc ist ein Serviceangebot der Kanzlei Mount Bonnell in Austin, Texas.

Gründer der Kanzlei Mount Bonnell, Austin, Texas. Hat die Frage nach der "Umsatzsteuer in den USA" so oft beantwortet, dass die Antwort ein eigener Artikel werden musste.

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Sebastian Sauerborn

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