Die Wahrheit über US-LLCs und das „Big Beautiful Bill“: Was ausländische Eigentümer wirklich wissen müssen
Seit dem 4. Juli 2025 ist es offiziell: Präsident Donald Trump hat das sogenannte „One Big Beautiful Bill“ unterzeichnet – ein umfassendes Gesetzespaket mit fast 900 Seiten, das Trumps wirtschaftspolitische Agenda für seine zweite Amtszeit umsetzt. Steuererleichterungen, Investitionsanreize, Sonderabschreibungen, neue Abschottungsmechanismen gegenüber China und ein umfangreiches Infrastrukturprogramm: Die Liste ist lang und die Reaktionen gemischt.
Viele unserer Mandanten – insbesondere deutsche, österreichische und schweizer Unternehmer mit einer US-LLC – fragen sich nun, ob dieses Gesetz ihre Strukturen betrifft. Besonders groß ist die Unsicherheit bei ausländisch gehaltenen US-LLCs, die steuerlich als „disregarded entities“ behandelt werden, also transparent sind.
Kurz gesagt: Nein, das „Big Beautiful Bill“ betrifft solche Strukturen nicht direkt. Doch weil viele Mythen im Umlauf sind, lohnt es sich, die Hintergründe, den Anwendungsbereich des Gesetzes und die spezifische Situation ausländischer Eigentümer sauber aufzuarbeiten.
Was ist eine „Disregarded Entity“?
Bevor wir auf das Gesetz eingehen, ein kurzer Rückblick: Eine LLC (Limited Liability Company) ist in den USA keine eigene steuerliche Entität, sondern eine rechtliche Hülle. Aus steuerlicher Sicht kann sie in verschiedenen Formen behandelt werden:
Single-Member-LLC mit ausländischem Eigentümer: Wird automatisch als „disregarded entity“ eingestuft, sofern keine Wahl auf Körperschaftsstatus (Form 8832) erfolgt.
Das bedeutet: Alle Einkünfte fließen direkt an den Eigentümer durch – ohne Besteuerung auf Ebene der LLC.
Vorteil: Die LLC unterliegt keiner US-Bundessteuer, solange sie keine „Effectively Connected Income“ aus US-Quellen erzielt.
Die zentrale Frage: Betrifft das Big Beautiful Bill (OBBB) meine ausländisch gehaltene LLC?
Kurze Antwort: Nein – jedenfalls nicht, solange keine Einkünfte aus US-Quellen erzielt werden.
Das „One Big Beautiful Bill“ ist ein US-Budgetgesetz, das sich im Kern auf folgende Bereiche konzentriert:
Steuererleichterungen für inländische Unternehmen und Arbeitnehmer
Massive Investitionsanreize für Energie, Infrastruktur und KI
Neue Sonderabschreibungen und Kapitalertragsregelungen
Einführung der „America First Credit“ für inländische Produktion
Einführung von „National Security Tariffs“ für Importe aus China
Weder die Struktur noch die steuerliche Behandlung von ausländisch gehaltenen LLCs werden in diesem Gesetz verändert. Es gibt keine neuen Meldepflichten, keine zusätzlichen Steuern, keine Registrierungspflicht – nichts dergleichen.
Warum die Verunsicherung?
Viele Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum haben nach der Verabschiedung des Gesetzes panisch reagiert. Einige Gründe:
Die schiere Größe des Gesetzes (870 Seiten) ließ viele vermuten, dass irgendwo versteckte Passagen über ausländische Investoren enthalten sein müssten.
Verwirrung mit anderen Regulierungen, wie z. B. dem „Corporate Transparency Act“ oder BOI-Meldepflichten, die bereits 2024 eingeführt wurden.
Falschinformationen auf Social Media, etwa die Behauptung, „alle ausländisch kontrollierten Firmen“ müssten künftig 15 % Mindeststeuer zahlen.
Diese Behauptungen sind nicht korrekt – sie verwechseln die OBBB mit der Umsetzung der OECD-Pillar-Two-Initiative, die nur auf große multinationale Konzerne abzielt.
Was konkret steht NICHT im Gesetz?
Lassen Sie uns einmal ganz deutlich sagen, was das OBBB nicht tut:
Es führt keine neue Steuerpflicht für ausländisch gehaltene LLCs ein.
Es enthält keine Regelungen zur Umqualifikation von disregarded entities.
Es verpflichtet ausländische natürliche Personen nicht zur Offenlegung ihrer US-Strukturen (außer wie bereits unter dem CTA geregelt).
Es behandelt keine steuerliche Neudefinition des Begriffs „Beneficial Owner“.
Es berührt nicht die bestehende Treaty-Struktur zwischen den USA und Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Und was ist mit der „America First Business Tax“?
Ein häufiger Punkt der Verwirrung ist die neue America First Business Tax, die für inländische Unternehmen mit mehr als 10 Millionen USD Umsatz gilt, wenn sie bestimmte Importe tätigen oder Subventionen aus China erhalten haben.
Diese Steuer betrifft keine ausländisch gehaltenen LLCs ohne US-Einkünfte.
Wenn Ihre LLC ausschließlich außerhalb der USA tätig ist, keine US-Kunden beliefert, keine US-Vermögenswerte hält und nicht „effectively connected income“ erzielt, bleibt sie vollkommen außen vor.
Das Einzige, was bleibt: Buchführung und Form 5472
Werfen wir dennoch einen Blick auf die bestehenden Pflichten:
Eine ausländisch gehaltene Single-Member-LLC muss weiterhin jährlich das Formular 5472 zusammen mit einer „pro forma“ Steuererklärung (Form 1120) einreichen.
Es gelten seit 2017 erweiterte Buchführungspflichten, insbesondere für Transaktionen mit dem Eigentümer.
Verstöße gegen diese Meldepflichten können hohe Strafen (25.000 USD+) nach sich ziehen – das ist aber kein Bestandteil des neuen Gesetzes, sondern gilt seit Jahren.
Auch hier gilt: Wer sich korrekt verhält, hat nichts zu befürchten.
Sonderfall: Immobilien-LLCs
Ein Sonderfall sind LLCs, die US-Immobilien halten, etwa zur Vermietung oder als Ferienhäuser.
Hier kann das „Big Beautiful Bill“ in einzelnen Punkten indirekt Auswirkungen haben – etwa:
Sonderabschreibungen für bestimmte energieeffiziente Renovierungen
Neuregelungen zur Kapitalertragsbesteuerung bei Veräußerung
Aber auch hier gilt: Nur wer Einkünfte in den USA generiert, ist betroffen – und das auch nur unter den neuen Grenzen und Voraussetzungen. Für reine Holding-LLCs im Ausland ändert sich nichts.
Achtung vor Missverständnissen: Der „Substanz“-Mythos
Ein weiterer Punkt, der aktuell kursiert, ist der angebliche „Substanznachweis“, den LLCs künftig erbringen müssten, um nicht als missbräuchlich zu gelten.
Das ist schlichtweg falsch. Es gibt keine neue allgemeine „Substanzanforderung“ im OBBB – weder für inländische noch ausländische LLCs.
Was stimmt: Die USA prüfen verstärkt Strukturen, die tatsächlich inländische Gewinne verschieben oder verstecken. Das betrifft z. B. große Konzerne oder hybride Strukturen mit steuerlicher Arbitrage. Aber:
Eine legitime Single-Member-LLC, die transparent geführt wird, außerhalb der USA tätig ist und keine US-Quellen-Einkünfte erzielt, ist davon nicht betroffen.
Fazit: Ruhe bewahren – und professionell bleiben
Das „One Big Beautiful Bill“ ist ein Signal der wirtschaftlichen Neuausrichtung unter Präsident Trump. Es betrifft primär US-Unternehmen, Arbeitnehmer, Investoren und das Verhältnis zu China.
Für ausländisch gehaltene, korrekt betriebene LLCs mit transparentem Eigentümerprofil und ohne US-Einkünfte gilt weiterhin: Keine Steuerpflicht, keine neue Regulierung, keine Panik.
Wichtig ist jedoch:
Die Form 5472-Pflicht ernst nehmen
Eine ordentliche Buchführung etablieren
Sich nicht auf Foren oder Social Media verlassen, sondern rechtzeitig professionelle Beratung einholen
Was tun, wenn Unsicherheit bleibt?
Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf die steuerrechtliche und strukturelle Beratung deutschsprachiger Unternehmer mit US-Strukturen spezialisiert. Wir helfen Ihnen bei:
Der korrekten Einordnung Ihrer LLC
Der BOI-Meldung nach dem Corporate Transparency Act (sofern relevant)
Der Einhaltung von Fristen und Dokumentationspflichten
Dem Schutz Ihrer Privatsphäre im Einklang mit US-Recht
Fazit: Wer sich an die Spielregeln hält, kann seine US-LLC weiterhin völlig legal und steuerlich effizient nutzen – das „Big Beautiful Bill“ ändert daran nichts.
US-LLC geplant oder schon gegründet? Hol Dir eine fundierte Einschätzung
Du hast bereits eine US-LLC – oder spielst mit dem Gedanken, eine zu gründen? Dann solltest Du sicherstellen, dass Deine Struktur steuerlich sauber aufgesetzt ist und Du keine unnötigen Risiken eingehst.
In einer persönlichen Beratung klären wir gemeinsam:
Ob eine US-LLC in Deinem Fall überhaupt sinnvoll ist
Wie die LLC steuerlich behandelt wird – in den USA und in Deinem Wohnsitzstaat
Ob Du als ausländischer Eigentümer Meldepflichten wie Form 5472 oder BOI erfüllen musst
Welche Fallstricke Du vermeiden solltest, bevor Du loslegst
Sorg für Klarheit, bevor Du investierst. Oder hol Dir die Sicherheit, dass Deine bestehende Struktur wirklich passt.