US-LLC oder estnische OÜ? Zwei Top-Modelle im Vergleich – aber für unterschiedliche Ziele
Die amerikanische LLC und die estnische OÜ zählen zu den beliebtesten Unternehmensformen für digitale Unternehmer, Freelancer und Online-Businesses mit internationaler Ausrichtung. Beide Modelle bieten Vorteile bei Gründung, Besteuerung und Administration. Aber sie sind nicht gleichwertig – und auch nicht austauschbar.
In vielen Fällen ist die US-LLC der klare Favorit. In anderen brauchst du eine EU-Gesellschaft – ob du willst oder nicht. Zum Beispiel, wenn du sensible Daten verarbeitest und Kunden auf DSGVO-Konformität bestehen. Oder wenn deine Kunden staatliche Stellen, Banken oder große Konzerne innerhalb der EU sind.
In diesem Artikel erfährst du, wann du mit einer LLC steuerfrei und anonym agieren kannst – und wann du besser mit einer OÜ auftrittst, auch wenn sie steuerlich weniger attraktiv ist.
Vorausgedacht: Für wen lohnt sich überhaupt eine Auslandsgesellschaft?
Bevor du dich für eine US-LLC oder eine estnische OÜ entscheidest, solltest du dir eine grundsätzliche Frage stellen:
Bringt mir eine Auslandsgesellschaft überhaupt Vorteile – oder erschaffe ich mir damit nur neue Probleme?
Wenn du dauerhaft in einem Hochsteuerland wie Deutschland oder Österreich lebst, dann ist eine Auslandsgesellschaft kein Wundermittel zur Steuervermeidung. In den meisten Fällen wirst du dort als steuerlich ansässig gelten – und dann unterliegen alle deine weltweiten Einkünfte der lokalen Besteuerung. Das gilt unabhängig davon, wo deine Firma registriert ist.
Aber: Es gibt Ausnahmen – und es gibt legitime Strukturen.
Ein Beispiel: Du gründest eine estnische OÜ, richtest in Deutschland eine selbständige Zweigniederlassung ein und meldest diese beim deutschen Handelsregister an. Diese deutsche Niederlassung wird dann wie ein reguläres Unternehmen behandelt und versteuert ihre Gewinne ganz normal in Deutschland. In Estland fällt dann keine Steuer an, weil die Betriebsstätte – und damit das Besteuerungsrecht – in Deutschland liegt.
Mit einer US-LLC ist so etwas grundsätzlich auch möglich – allerdings komplizierter. Zwar kannst du auch eine LLC ins deutsche Handelsregister eintragen lassen (als Niederlassung eines ausländischen Unternehmens), doch in der Praxis ist das mit mehr bürokratischem Aufwand und rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Die steuerliche Einordnung ist zudem schwieriger, da deutsche Finanzämter eine LLC oft nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als Personengesellschaft oder sogar als Einzelunternehmen qualifizieren – mit allen Konsequenzen: Hinzurechnungsbesteuerung, Betriebsstättenfiktion, § 2 AStG usw.
Die ehrliche Antwort lautet daher:
Wenn du ohnehin in Deutschland versteuern willst – dann gründe lieber gleich eine deutsche GmbH oder UG. Das ist einfacher, transparenter, nachvollziehbarer – und spart dir eine Menge Ärger mit Finanzamt, Registergericht und internationalen Meldepflichten.
Eine Auslandsgesellschaft macht erst dann wirklich Sinn, wenn du:
im Ausland lebst oder dorthin umziehen willst,
international tätig bist (YouTube, digitale Produkte, Software, Beratung etc.),
dein Steuerstatus aktiv gestalten willst, z. B. durch Wohnsitzverlagerung oder Territorialbesteuerung,
Privatsphäre, Flexibilität und steuerliche Effizienz kombinieren möchtest.
Wenn du dich in einer dieser Gruppen wiederfindest – dann lies weiter. Denn in diesem Fall kann eine US-LLC oder estnische OÜ ein starkes Werkzeug für dein Business sein.
Die US-LLC: Flexibel, steuerfrei, anonym – wenn du es richtig machst
Eine amerikanische LLC ist keine Kapitalgesellschaft im klassischen Sinn, sondern eine hybride Gesellschaftsform. Für steuerliche Zwecke kannst du sie in den USA als Einzelunternehmen (bei nur einem Gesellschafter) oder als Personengesellschaft (bei mehreren Mitgliedern) behandeln lassen. Diese sogenannte „disregarded entity“ wird vom IRS nicht separat besteuert – alle Einkünfte fließen direkt an den Gesellschafter weiter.
Und jetzt das Entscheidende:
Die USA erheben auf diese Einkünfte keine Steuer, solange zwei Bedingungen erfüllt sind:
Du bist keine US-Person (also kein US-Staatsbürger und kein Greencard-Inhaber),
Deine LLC hat kein „effectively connected income“ (ECI) und keinen „engaged in trade or business in the US“ (ETBUS)-Status.
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass allein US-Kunden schon eine Steuerpflicht in den USA auslösen würden. Das ist nicht der Fall. Entscheidend ist nicht, wo deine Kunden sitzen – sondern wo und wie du deine Tätigkeit ausübst.
Beispiel: Du betreibst einen YouTube-Kanal, verkaufst Onlinekurse oder machst Consulting, während du auf Bali, in Dubai oder auf Zypern sitzt – und du nutzt eine US-LLC, um Rechnungen zu schreiben und Einnahmen zu bündeln. Auch wenn deine Kunden aus den USA kommen, besteht keine US-Steuerpflicht, solange du dort weder physisch tätig bist noch Personal oder Betriebsstätten unterhältst. Es gibt kein ETBUS, kein ECI – also auch keine Steuerpflicht in den USA.
Anonymität und Datenschutz: Die LLC bietet, was Europa längst verboten hat
Ein unschlagbarer Vorteil der amerikanischen LLC ist der vollständige Verzicht auf öffentliche Transparenzpflichten. Im Gegensatz zur EU gibt es:
Kein zentrales Register der wirtschaftlich Berechtigten („beneficial ownership“)
Keine Veröffentlichungspflicht der Bilanz
Keine Offenlegung der Einnahmen
Keine automatische Meldung an andere Länder, sofern kein US-Bankkonto verwendet wird
Das bedeutet: Du kannst mit einer LLC anonym und datenschutzfreundlich operieren – sofern du dich in einem Land aufhältst, das diese Struktur akzeptiert oder nicht interessiert. Für Unternehmer, die Privatsphäre schätzen und staatlicher Überwachung entgehen wollen, ist das ein unschätzbarer Vorteil. Besonders angesichts von CRS, DAC8, CARF und anderen Regimen, die in der EU und OECD-Welt den gläsernen Unternehmer schaffen.
Die estnische OÜ: EU-konform, seriös – aber steuerlich mit Haken
Die estnische OÜ (osaühing) ist eine klassische Kapitalgesellschaft nach EU-Recht. Sie wird in ganz Europa anerkannt, kann eine estnische Umsatzsteuer-ID beantragen und erfüllt alle Anforderungen der DSGVO. Viele EU-Kunden – gerade im B2B-Bereich – erwarten genau das. Manche bestehen darauf, dass ihre Auftragnehmer eine in der EU registrierte Gesellschaft mit Umsatzsteuer-Identnummer führen. Besonders Behörden, Banken, Versicherungen und große Konzerne handeln meist nicht mit außereuropäischen Einheiten.
Auch was die Zahlungsabwicklung betrifft, hat die OÜ Vorteile: PayPal und andere Anbieter lassen sich oft einfacher mit einer EU-Gesellschaft einrichten – während sie bei US-LLCs manchmal zusätzliche Prüfungen verlangen oder gar ablehnen.
Besteuerung der OÜ: 0 % auf nicht ausgeschüttete Gewinne – aber Achtung bei der Auszahlung
Auf den ersten Blick sieht die OÜ steuerlich attraktiv aus: Solange Gewinne nicht ausgeschüttet werden, fällt keine Körperschaftssteuer an. Das bietet dir die Möglichkeit, dein Unternehmen wachsen zu lassen und Rücklagen zu bilden, ohne sofort steuerlich belastet zu werden.
Doch die Realität ist komplexer:
Sobald du eine Dividende ausschüttest, musst du 20 % Steuer in Estland zahlen.
Alternativ könntest du dir ein Gehalt zahlen – doch das ist nur steuerfrei, wenn du nachweisen kannst, dass du in einem anderen Land bereits Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlst.
Ohne Wohnsitznachweis oder aktive Steuerpflicht in einem anderen Staat kann das estnische Finanzamt die Gehaltszahlungen als steuerpflichtig behandeln oder die OÜ als in Estland ansässig ansehen.
Zudem unterliegt die OÜ immer der estnischen Buchhaltungspflicht, die monatlich erfüllt werden muss (auf Estnisch!).
Kurz gesagt: Steuerfreies Gehalt nur bei gut dokumentiertem Wohnsitz – und sonst eben 20 % auf die Dividende.
Was wir tun – und was nicht
nullsteuer.llc ist ein Serviceangebot der Kanzlei Mount Bonnell mit Sitz in Austin, Texas. Wir sind spezialisiert auf die Strukturierung steuerfreier US-LLCs für internationale Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum. Wir helfen dir dabei:
eine LLC in einem günstigen Bundesstaat wie New Mexico oder Wyoming zu gründen,
sie als „disregarded entity“ zu strukturieren,
dir eine EIN beim IRS zu besorgen,
das Formular 5472 + 1120 korrekt einzureichen,
deine LLC rechtssicher und anonym zu führen.
Aber ganz klar:
Wir helfen dir nicht bei der Gründung einer estnischen OÜ. Dafür gibt es spezialisierte Dienstleister in Estland. Auch zur Buchhaltung oder steuerlichen Behandlung der OÜ außerhalb Estlands geben wir keine Empfehlungen ab.
Wann solltest du welche Struktur wählen?
Setze auf eine US-LLC, wenn:
du außerhalb der EU lebst,
du keine sensiblen Kundendaten verarbeitest,
du maximale Anonymität und Steuerfreiheit suchst,
du digitale Produkte, Beratung oder Medien vertreibst,
du Kunden weltweit – auch in den USA – hast, aber nicht in den USA arbeitest.
Entscheide dich für eine OÜ, wenn:
deine Kunden auf einer EU-Gesellschaft als Vertragspartner bestehen,
du eine Umsatzsteuer-ID brauchst,
deine Kunden DSGVO-konform beliefert werden müssen,
du sensible personenbezogene Daten speicherst,
du viele EU-Banking-Optionen und einfache PayPal-Integration brauchst.
Fazit: Beide Strukturen sind stark – aber nur, wenn du sie richtig einsetzt
Die US-LLC bietet dir eine nahezu unschlagbare Kombination aus Steuerfreiheit, Privatsphäre und Flexibilität. Aber sie ist kein Allheilmittel. In manchen Fällen wirst du nicht darum herumkommen, eine vollwertige EU-Gesellschaft zu gründen – auch wenn sie mehr Steuern und Bürokratie bedeutet.
Wenn du nicht sicher bist, welche Struktur zu deinem Geschäftsmodell passt, beraten wir dich gerne.